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Abteilungen und Aufgaben


[11.09.2008]

Abteilung 5 - Arbeitsschutz

Der umfassende Schutz von Leben und Gesundheit in der Arbeitswelt ist Ziel des Arbeitsschutzes. Die Abteilung Arbeitsschutz der Landesdirektion nimmt die Aufgaben des staatlichen Arbeitsschutzes für den Freistaat Sachsen  wahr. Sie ist in vielen Dingen des Arbeitsschutzes Erlaubnisbehörde, erteilt Ausnahmen, berät Betriebe, setzt Maßnahmen des Arbeitsschutzes durch und ahndet Ordnungswidrigkeiten.

Das Referat "Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie" ist für die sachsenweit einheitliche Umsetzung der gemeinsamen deutschen Arbeitsschutzstrategie und für grundsätzliche Fragen des Arbeitsschutzes zuständig.
Das Referat „Sozialer Arbeitsschutz/Schutz besonderer Personengruppen“ befasst sich insbesondere mit dem Kinder- und Jugendarbeitsschutz, dem Mutterschutz sowie der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes und der Fahrpersonalvorschriften.

Das Referat „Gefahrstoffe/Biostoffe/ Gefahrgut“ überwacht das Inverkehrbringen von  Gefahrstoffen und den gewerblichen Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen und Gefahrstoffen in Betrieben sowie die Bereitstellung und den Transport gefährlicher Güter.

Im Referat „Medizinproduktesicherheit/ Strahlenschutz/Ergonomie“ steht die Sicherheit beim Inverkehrbringen  und dem Betrieb medizinisch- technischer Geräte, wie Röntgen- und Lasergeräten, im Mittelpunkt. Ein weiterer Schwerpunkt ist die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen.

Das Referat „Betriebs- und Arbeitsmittelsicherheit/ technischer Verbraucherschutz“ befasst sich mit der Sicherheit technischer Anlagen, wie Dampfkessel- und Druckbehälter. Zweiter Schwerpunkt ist die Überwachung der technischen Sicherheit beim Inverkehrbringen von Produkten.

Das Referat „Arbeitsstätten, Bauarbeiterschutz“ überwacht die Sicherheit auf Baustellen. Außerdem wird der gewerbsmäßige Umgang mit Sprengstoffen/pyrotechnischen Erzeugnissen überwacht.

Im Referat "Arbeitsmedizin" der Außenstelle Chemnitz werden Belange des medizinischen Arbeitsschutzes wahrgenommen. Hierzu zählt insbesondere die Mitwirkung bei der Durchführung von Berufskrankheitenverfahren.
 

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