Aufgaben - Abteilung 6
Asyl und Ausländerrecht
Abteilung 6 der Landesdirektion Sachsen bildet die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) des Freistaates Sachsen. Mit Hauptsitz in Chemnitz ist sie die erste Anlaufstelle für alle Spätaussiedler und Asylbewerber in Sachsen. Die Abteilung gliedert sich in die nachfolgend dargestellten Referate.
Auf unserer Themenseite zur „Erstaufnahme in Sachsen“ finden Sie weitere Informationen zur Arbeit der Abteilung 6.
Referat 61 – Verfahrenskoordination Zentrale Ausländerbehörde
(Inhalte zurzeit in Überarbeitung)
Referat 62 - Ausländerangelegenheiten, Recht und Fachaufsicht
Das Referat - Ausländerangelegenheiten, Recht und Fachaufsicht beaufsichtigt die Landkreise und Kreisfreien Städte hinsichtlich des Ausländerrechts, Staatsangehörigkeitsrechts sowie auf dem Gebiet des Asylbewerberleistungsrechts und der Unterbringung von Asylbewerbern.
Der Aufgabenschwerpunkt liegt dabei in der Bearbeitung von Widersprüchen im Ausländerrecht, Staatsangehörigkeitsrecht und Asylbewerberleistungsrecht sowie in der juristischen Beratung der anderen Referate der Abteilung 6. Im Bereich des Staatsangehörigkeitsrechts werden auch Sicherheitsgespräche in Einbürgerungsfällen geführt und Zustimmungsanfragen zu Einbürgerungen bearbeitet.
Im Referat 62 werden in der Dienststelle Dresden außerdem auch deutsche öffentliche Urkunden, die in Sachsen ausgestellt wurden (in erster Linie von der Landeshauptstadt Dresden und den Landkreisen Bautzen, Görlitz, Meißen sowie Sächsische Schweiz-Osterzgebirge) für den Gebrauch im Ausland bestätigt (Apostillen und Beglaubigungen).
Referat 63 – Aufenthaltsbeendende Maßnahmen
Das Referat Aufenthaltsbeendende Maßnahmen vollzieht die Rückführungsentscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von der Beschaffung der erforderlichen Ausreisedokumente bis hin zur Organisation der Ausreisen und der anschließenden Rückforderung der entstandenen Abschiebungskosten.
Der Vollzug der Rückführungsentscheidungen des BAMF umfasst die Prüfung des Vorliegens der Abschiebungs- bzw. Überstellungsvoraussetzungen, die Fahndungsveranlassung bei Ausländern, deren aktueller Aufenthaltsort nicht bekannt ist, sowie Anträge auf gerichtliche Anordnung der Freiheitsentziehung zur Sicherung von Abschiebungen.
Ferner beinhaltet die Beschaffung von Ausreisedokumenten auch Vorführungen bzw. Vorsprachen in den Vertretungen ausländischer Staaten im Bundesgebiet.
Zu den Aufgaben des Referats gehört auch die Ermittlung von Kosten der Abschiebung, deren Festsetzung in Form von Leistungsbescheiden sowie ggf. der Vollzug der Festsetzungsbescheide. Außerdem verwaltet das Referat die dem Freistaat Sachsen zur Verfügung stehenden Plätze für den Vollzug ausländerrechtlicher Freiheitsentziehungen und beantwortet Anfragen der unteren Ausländerbehörden zu Mitwirkungspflichtenverletzungen abgelehnter Asylbewerber.
Schließlich bearbeitet das Referat die Widerspruchsverfahren gegen die im Referat getroffenen Ausgangsentscheidungen zu aufenthaltsbeendenden Maßnahmen (z. B. Passbeschaffungsbescheide).
Referat 64 – Aufnahmeeinrichtungen und landesinterne Verteilung
Das Referat ist federführend in Grundsatzfragen der Bereiche Erstaufnahme, landesinterne Verteilung, Erstverteilung der Asylbegehrenden (EASY).
Es betreibt die zentrale Geschäftsstelle (Führung der Akten und Bearbeitung von Anfragen) und ist verantwortlich für die Dokumentenverwaltung (Pässe, Geburtsurkunden, etc.). Ferner pflegt es die Daten im Ausländerzentralregister (AZR).
Außerdem ist das Referat für die landesinterne Verteilung und Zuweisung von Asylbewerbern, Flüchtlingen und unerlaubt eingereisten Ausländern gemäß § 50 AsylG auf die sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte entsprechend einer gesetzlich vorgegebenen Quote zuständig.
Referat 65 - Einrichtung zum Vollzug der Abschiebungshaft und des Ausreisegewahrsams
(Inhalte zurzeit in Überarbeitung)
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Referat 61 – Verfahrenskoordination Zentrale Ausländerbehörde
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Referat 62 - Ausländerangelegenheiten, Recht und Fachaufsicht
Das Referat - Ausländerangelegenheiten, Recht und Fachaufsicht beaufsichtigt die Landkreise und Kreisfreien Städte hinsichtlich des Ausländerrechts, Staatsangehörigkeitsrechts sowie auf dem Gebiet des Asylbewerberleistungsrechts und der Unterbringung von Asylbewerbern.
Der Aufgabenschwerpunkt liegt dabei in der Bearbeitung von Widersprüchen im Ausländerrecht, Staatsangehörigkeitsrecht und Asylbewerberleistungsrecht sowie in der juristischen Beratung der anderen Referate der Abteilung 6. Im Bereich des Staatsangehörigkeitsrechts werden auch Sicherheitsgespräche in Einbürgerungsfällen geführt und Zustimmungsanfragen zu Einbürgerungen bearbeitet.
Im Referat 62 werden in der Dienststelle Dresden außerdem auch deutsche öffentliche Urkunden, die in Sachsen ausgestellt wurden (in erster Linie von der Landeshauptstadt Dresden und den Landkreisen Bautzen, Görlitz, Meißen sowie Sächsische Schweiz-Osterzgebirge) für den Gebrauch im Ausland bestätigt (Apostillen und Beglaubigungen).
Referat 63 – Aufenthaltsbeendende Maßnahmen
Das Referat Aufenthaltsbeendende Maßnahmen vollzieht die Rückführungsentscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von der Beschaffung der erforderlichen Ausreisedokumente bis hin zur Organisation der Ausreisen und der anschließenden Rückforderung der entstandenen Abschiebungskosten.
Der Vollzug der Rückführungsentscheidungen des BAMF umfasst die Prüfung des Vorliegens der Abschiebungs- bzw. Überstellungsvoraussetzungen, die Fahndungsveranlassung bei Ausländern, deren aktueller Aufenthaltsort nicht bekannt ist, sowie Anträge auf gerichtliche Anordnung der Freiheitsentziehung zur Sicherung von Abschiebungen.
Ferner beinhaltet die Beschaffung von Ausreisedokumenten auch Vorführungen bzw. Vorsprachen in den Vertretungen ausländischer Staaten im Bundesgebiet.
Zu den Aufgaben des Referats gehört auch die Ermittlung von Kosten der Abschiebung, deren Festsetzung in Form von Leistungsbescheiden sowie ggf. der Vollzug der Festsetzungsbescheide. Außerdem verwaltet das Referat die dem Freistaat Sachsen zur Verfügung stehenden Plätze für den Vollzug ausländerrechtlicher Freiheitsentziehungen und beantwortet Anfragen der unteren Ausländerbehörden zu Mitwirkungspflichtenverletzungen abgelehnter Asylbewerber.
Schließlich bearbeitet das Referat die Widerspruchsverfahren gegen die im Referat getroffenen Ausgangsentscheidungen zu aufenthaltsbeendenden Maßnahmen (z. B. Passbeschaffungsbescheide).
Referat 64 – Aufnahmeeinrichtungen und landesinterne Verteilung
Das Referat ist federführend in Grundsatzfragen der Bereiche Erstaufnahme, landesinterne Verteilung, Erstverteilung der Asylbegehrenden (EASY).
Es betreibt die zentrale Geschäftsstelle (Führung der Akten und Bearbeitung von Anfragen) und ist verantwortlich für die Dokumentenverwaltung (Pässe, Geburtsurkunden, etc.). Ferner pflegt es die Daten im Ausländerzentralregister (AZR).
Außerdem ist das Referat für die landesinterne Verteilung und Zuweisung von Asylbewerbern, Flüchtlingen und unerlaubt eingereisten Ausländern gemäß § 50 AsylG auf die sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte entsprechend einer gesetzlich vorgegebenen Quote zuständig.
Referat 65 - Einrichtung zum Vollzug der Abschiebungshaft und des Ausreisegewahrsams
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