Medieninformationen 2006 [LDD]
[58/2006 - 15.12.2006]
Vogelschutz kommt auf europäisches Niveau
RP Dresden legt 31 Schutzverordnungen für Vogelschutzgebiete im Regierungsbezirk vor
Mit der Bekanntmachung von insgesamt 31 Grundschutzverordnungen in einem Sonderdruck des Sächsischen Amtsblattes vom 8. Dezember 2006 hat das Regierungspräsidium Dresden die wesentlichen Voraussetzungen geschaffen, um bisher bestehende faktische Vogelschutzgebiete im Regierungsbezirk in Europäische Vogelschutzgebiete, die so genannten Special Protected Areas (SPA), umzuwandeln.
Der Veröffentlichung der Verordnungstexte im Amtsblatt folgt die gegenwärtig laufende Ersatzverkündigung der Gebietskarten im Regierungspräsidium und den unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und Kreisfreien Städte im Regierungsbezirk. Der Zeitraum der Ersatzverkündigung endet am 22. Dezember. Die Verordnungen treten dann am Folgetag in Kraft. Damit endet der Rechtsstatus der faktischen Vogelschutzgebiete, der in der Praxis einer Veränderungssperre für die betreffenden Areale nahe gekommen war. Dieser Status wird dann durch die Europäischen Vogelschutzgebiete abgelöst.
In den Europäischen Vogelschutzgebieten behält der Vogelschutz oberste Priorität. Allerdings besteht die Möglichkeit, für Vorhaben, die mit den Schutzgebietszielen nicht im Widerspruch stehen, Ausnahmen vom Gebietsschutz zuzulassen. In Einzelfallprüfungen ist für solche Vorhaben die Verträglichkeit mit dem Schutzgebietsstatus nachzuweisen.
Um bereits angelaufene infrastrukturelle Vorhaben nach Festlegung der faktischen Vogelschutzgebiete möglichst schnell wieder in Gang zu bringen, waren die Grundschutzverordnungen zur „Bergbaufolgelandschaft bei Hoyerswerda“ und zu den „Feldgebieten der östlichen Oberlausitz“ bereits am 15. September 2006 in Kraft getreten.
Zu den 31 jetzt neu fixierten Schutzgebieten gehören auch die bezirksübergreifenden „Linkselbische Bachtäler“ und „Täler in Mittelsachsen“. Der Nationalpark „Sächsische Schweiz“, das Biosphärenreservat „Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“ und das Naturschutzgebiet „Königsbrücker Heide“ sind durch bestehende Schutzgebietsverordnungen gleichwertig geschützt und daher auch ohne gesonderte Grundschutzverordnungen als besondere Vogelschutzgebiete anzusehen.
Detaillierte Informationen – insbesondere die Gebietscharakteristiken und die Gebietskarten der SPA mit Stand vom 12.10.2006 - sind auf der Website des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft unter http://www.smul.sachsen.de/de/wu/umwelt/natur/index_1288.html abrufbar.