Medieninformationen 2006 [LDD]
[43/2006 - 01.09.2006]
Regierungspräsidium Dresden legt im Streit um die Waldschlösschenbrücke Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein
Das Regierungspräsidium Dresden hat am gestrigen Abend in Vertretung des Freistaates Sachsen Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Dresden vom 30.08.2006 eingelegt.
Mit Beschluss vom 30.08.2006 stellte das Verwaltungsgericht Dresden die aufschiebende Wirkung der Widersprüche der Landeshauptstadt Dresden gegen die für sofort vollziehbar erklärten Bescheide des Regierungspräsidiums Dresden vom 14.8.2006 und vom 25.8.2006 wieder her. Damit kann das Regierungspräsidium Dresden die Vergabeentscheidung bzw. die Zu-schlagserteilung nicht mehr im Wege der Ersatzvornahme ausführen.
Die Begründung der Beschwerde an das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat sich das Regierungspräsidium Dresden vorbehalten. Hierfür hat das Regierungspräsidium Dresden bis zum 30.09.2006 Zeit.