Medieninformationen 2006 [LDD]
[37/2006 - 02.08.2006]
Hoyerswerda muss Haushalt bis 2013 vollständig konsolidieren
Rechtsaufsicht verlangt Verzicht auf Maßnahmen, die künftige Kreisstruktur belasten oder vorzeitig festlegen
Mit Bescheid vom 31.07.2006 hat das Regierungspräsidium Dresden den diesjährigen Haushalt der Kreisfreien Stadt Hoyerswerda freigegeben. In diesem Zusammenhang ist auch der in der Haushaltssatzung beschlossene Höchstbetrag von 25 Mio. € für die Kassenkredite genehmigt worden. Diese Einzelgenehmigung war erforderlich, weil die Kassenkredite im Jahr 2006 mehr als ein Fünftel der im Verwaltungshaushalt der Stadt veranschlagten Einnahmen umfassen.
In seinem Haushaltsbescheid hat das Regierungspräsidium auch die Fortschreibung des Hoyerswerdaer Haushaltskonsolidierungskonzeptes angeordnet. Das fortgeschriebene Konsolidierungskonzept ist der Rechtsaufsicht zusammen mit dem Beschluss über die Haushaltssatzung für das Jahr 2007 zur Genehmigung vorzulegen. Dabei wird der Stadt ein Fristaufschub hinsichtlich der ursprünglichen Konsolidierungsziele gewährt. Im Konsolidierungskonzept ist der strukturelle Haushaltsausgleich nunmehr für 2009 und der vollständige Haushaltsausgleich für 2013 nachzuweisen. Die ursprünglichen Zielmarken der Konsolidierung – die Jahre 2007 und 2011 – sind wegen der voraussichtlich erst zur Jahresmitte 2008 wirksam werdenden Kreisgebietsreform nicht mehr erreichbar gewesen. Der Stadt gehen jährliche Einkreisungseffekte von etwa 12,5 Mio. € für 2007 sowie noch einmal der hälftige Betrag für das erste Halbjahr 2008 verloren.
Die Haushaltslage bleibt für Hoyerswerda insgesamt unverändert dramatisch. Der Stadtetat für 2006 weist einen Gesamtfehlbetrag von 9,3 Mio. € aus. Im Jahr 2007 wächst ausweislich der Finanzplanung der Stadt allein der strukturelle Fehlbetrag auf 10 Mio. € an. 2011 schließlich steht nach augenblicklicher Planung ohne die Einkreisungseffekte für 2007 und 2008 noch ein Gesamtfehlbetrag von 33,2 Mio. € zu Buche.
Hoyerswerda wird mit dem Haushaltbescheid verpflichtet, Maßnahmen und Beschlussfassungen unbedingt zu vermeiden, die eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung – insbesondere auch nach der Aufgabe der Kreisfreiheit voraussichtlich ab Mitte 2008 – gefährden und eine Belastung späterer Kreisstrukturen darstellen könnten. Dazu zählen Festlegungen, die für einen Verbleib künftiger Kreisaufgaben in Trägerschaft und Zuständigkeit der Stadt Hoyerswerda sorgen oder die deren Umfang dauerhaft fixieren.