Medieninformationen 2006 [LDD]
[29/2006 - 17.05.2006]
Abteilung Arbeitsschutz im Regierungspräsidium Dresden zieht um
Behördenstandort Albertstadt erhält weitere Verstärkung
Die Dienststelle Strehlen der Abteilung Arbeitsschutz des Regierungspräsidiums Dresden, bisher in der Reicker Straße in Dresden-Strehlen untergebracht, zieht in das Hauptgebäude des Regierungspräsidiums in die Stauffenbergallee um. Hierfür sind mehrere Kilometer Akten zu verpacken, in der kommenden Woche wieder auszupacken und einzuräumen. Außerdem müssen Informationstechnik, Telefon- und Datenleitungen in der Dresdner Albertstadt neu eingerichtet werden. Die Bearbeitung eiliger Anträge, wie zum Beispiel solcher auf Sonntagsarbeit, übernimmt während der Zeit des Umzuges die Außenstelle Bautzen der Ab-teilung Arbeitsschutz (Tel.: 03591 273400). Ab Montag, dem 22.5.2006 ist der Dresdner Teil der Abteilung Arbeitsschutz auf der Stauffenbergallee 2 in 01099 Dresden unter der Rufnummer 825-0 wieder erreichbar.
Die Abteilung Arbeitsschutz bedient ein breites Aufgabenfeld. So überwacht sie unter ande-rem die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf die Arbeitsbedingungen, z.B. bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, bei Lärm und Klima am Arbeitsplatz. Auch die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeitvorschriften, der Schutz von schwangeren Arbeitnehmerinnen, die Überprüfung der Einhaltung der Ruhe- und Lenkzeiten der Berufskraftfahrer, der medizinische Arbeitsschutz und die Kontrolle der Einhaltung der Röntgenverordnung gehören zu ihrem Aufgabenspektrum. Bürger können sich auch mit Fragen zum technischen Verbraucherschutz, wie z.B. der Sicherheit von Spielzeug oder Elektrogeräten, an die Abteilung Arbeitsschutz wenden.
Die Abteilung Arbeitsschutz wurde 1991 als Staatliches Gewerbeaufsichtsamt gegründet. Im Rahmen der Funktionalreform 2005 wurden die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter in Sachsen in die Regierungspräsidien integriert.