Medieninformationen 2006 [LDD]
[27/2006 - 12.05.2006]
Landeshauptstadt Dresden kann den Haushalt des laufenden Jahres unter Auflagen vollziehen
Das Regierungspräsidium Dresden (RP) hat der Landeshauptstadt Dresden mit seinem Haushaltsbescheid vom 10.05.2006 die für den Eigenbetrieb „Krankenhaus Dresden-Friedrichstadt“ vorgesehe Kreditaufnahme in Höhe von 20 Mio. € genehmigt. Der Wirtschaftsplan und die Finanzplanung für das laufende Jahr lassen erwarten, dass der Eigenbetrieb in der Lage ist, die fälligen Aufwendungen und den Schuldendienst für die beantragten sowie bereits getätigten Kreditaufnahmen zu tragen. Auch mittelfristig wird nicht von Verlusten ausgegangen.
Die von der Stadt beschlossene Haushaltssatzung für das laufende Jahr enthält überdies keine genehmigungspflichtigen Bestandteile und wurde vom RP freigegeben.
Der Jahresetat der Landeshauptstadt Dresden weist Gesamteinnahmen in Höhe von 1.820,1 Mio. € und Gesamtausgaben in Höhe von 1.840,1 Mio. € auf. Für den Verwaltungshaushalt sind dabei Einnahmen in Höhe von 899,9 Mio. € sowie Ausgaben in Höhe von 919,8 Mio. € vorgesehen. Der Verwaltungshaushalt enthält damit einen Fehlbetrag in Höhe von 19,9 Mio. €. Der Vermögenshaushalt umfasst ein Einnahme- und Ausgabevolumen in Höhe von jeweils 920,3 Mio. €. Kreditaufnahmen sind 2006 nicht beabsichtigt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde in Höhe von 75,5 Mio. € und der Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 170,0 Mio. € festgesetzt.
Das RP bemängelt in seinem Haushaltsbescheid die Ausweisung eines Fehlbetrages in Höhe von 19,9 Mio. € im laufenden Jahr und die unzureichende Berücksichtigung aktueller Orientierungsdaten und Vorgaben bei der Finanzplanung. Auch das Unterschreiten der die Kassenliquidität sichernden allgemeinen zweckfreien Mindestrücklage um einen Betrag in Höhe von etwa 17,1 Mio. € ist durch geltendes Haushaltsrecht nicht gedeckt.
Von einer Beanstandung der Haushaltssatzung hat das RP dennoch abgesehen, weil erwartet wird, dass die Landeshauptstadt Dresden aufgrund der Einnahmen des Anteilsverkaufs an der WOBA mit großer Wahrscheinlichkeit ab dem Haushaltsjahr 2007 wieder über einen den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Haushaltsplan verfügen wird.
Mit seinem Haushaltsbescheid hat das RP jedoch einige Auflagen verbunden. So hat die Stadt sicherzustellen, dass die allgemeine zweckfreie Mindestrücklage bis zum 31.12.2006 wieder vorgehalten wird. Weiterhin fordert das RP, dass die Stadt ihre Haushaltswirtschaft so führt, dass der strukturelle Haushaltsausgleich ab dem Jahr 2007 und der vollständige Haushaltsausgleich spätestens im Jahr 2011 - unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Orientierungsdaten - sichergestellt sind. Andernfalls hätte die Stadt ihr Haushaltssicherungskonzept unverzüglich fortzuschreiben. Finanzpolitischer Hintergrund diese Auflage ist nicht allein der Umstand, dass die Landeshauptstadt Dresden im laufenden Jahr trotz WOBA-Verkauf keinen ausgeglichenen Haushalt erreicht. Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt ist vielmehr durch fortbestehende finanzielle Belastungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften (z. B. Leasingverträgen) und die Verschuldung von Eigenbetrieben zusätzlich belastet.
Weitere Risiken für die künftige Haushaltswirtschaft können sich aus der angekündigten Mehrwertsteueranhebung im kommenden Jahr und steigenden Energiepreisen ergeben, deren Berücksichtigung in der Haushaltsplanung nicht erkennbar ist.
Das RP hat der Stadt im Übrigen aufgegeben, die Mittel aus dem Anteilsverkauf der WOBA nicht in risikobehaftete Geldanlagen einzubringen. Mit dieser Auflage will das RP sicherstellen, dass die Einnahmen sicher angelegt werden, zumindest nominal erhalten bleiben und zum Zeitpunkt ihrer Verwendung tatsächlich zur Verfügung stehen. Überdies erwartet das RP bis zum 30.06.2006 den Nachweis der Landeshauptstadt zur Bildung einer Rücklage in Höhe von 20 Mio. € zur Abwendung möglicher Risiken aus dem WOBA-Anteilsverkauf.