Medieninformationen 2006 [LDD]
[16/2006 - 31.03.2006]
Dresden erhält vom Regierungspräsidium Genehmigung für den Verkauf der WOBA Dresden GmbH
Das Regierungspräsidium Dresden hat mit Bescheid vom 31.03.2006 den Vertrag der Landeshauptstadt Dresden mit der US-amerikanischen Investorengruppe Fortress über die Veräußerung der WOBA Dresden GmbH (WOBA) genehmigt und die Gesetzmäßigkeit des vorangegangenen Beschlusses des Stadtrates vom 9.3.2006 bestätigt.
Damit ist der Weg für die Veräußerung sämtlicher Geschäftsanteile der Landeshauptstadt Dresden an der WOBA frei. Fortress erwirbt den städtischen Wohnungskonzern zum Kaufpreis in Höhe von insgesamt 981.667.053,31 Euro. Der Kaufpreis entspricht dem vollen Verkehrswert des Unternehmens. Mit dem Kaufvertrag verpflichtet sich Fortress, die Bedingungen der Dresdner Sozial-Charta über verbindliche Standards in den Bereichen Mieter- und Arbeitnehmerschutz sowie soziale, städtebauliche und wirtschaftliche Vorgaben zu erfüllen.
Das Regierungspräsidium Dresden hat die Genehmigung des Kaufvertrages jedoch mit Auflagen verbunden. Der Landeshauptstadt muss die Risiken, die sich insbesondere aus den im Kaufvertrag gegebenen Garantieversprechen sowie gewährten Freistellungen ergeben könnten, fortlaufend überwachen und rechtzeitig geeignete Vorsorgemaßnahmen zur Deckung möglicher Zahlungsverpflichtungen ergreifen.
Solche Risiken ergeben sich beispielsweise aus der Freistellung der Fortress-Gruppe von allen gegen die WOBA gerichteten Steuerforderungen, die den Zeitraum vor dem 1.1.2006 betreffen. Weiter ist Vorsorge gegen bislang der WOBA noch nicht bekannte Restitutionsansprüche sowie Ansprüche aufgrund einer eventuellen Rückabwicklung der Eingliederung der Gemeinde Schönfeld-Weißig in die Landeshauptstadt Dresden zu treffen.
Zur Absicherung sämtlicher Freistellungsverpflichtungen hat die Landeshauptstadt Dresden im Haushaltsjahr 2006 einen Betrag in Höhe von mindestens 20 Mio. Euro zweckgebunden der allgemeinen Rücklage zuzuführen. Davon ist ein Betrag in Höhe von 5 Mio. Euro bis zum 1.4.2011 und ein Betrag in Höhe von 15 Mio. Euro bis zum 1.4.2016 in der Rücklage vorzuhalten. Soweit sich im Rahmen einer Überwachung der genannten Risiken Zahlungsverpflichtungen abzeichnen, die die vorgenannten Rücklagebeträge übersteigen, ist die Rücklage unverzüglich entsprechend zu erhöhen.
Nach Einschätzung des Regierungspräsidiums Dresden beeinträchtigt die Veräußerung der WOBA die Erfüllung kommunaler Aufgaben der Stadt Dresden nicht. Mit ihrer bisherigen Beteiligung an der WOBA gewährleistete die Landeshauptstadt Dresden eine angemessene Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen unter Berücksichtigung sozialer Belange im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge. Sie nahm damit eine freiwillige Aufgabe der Kommunen wahr. Die weitere Erfüllung dieser Aufgabe, auch nach der Veräußerung des Unternehmens, wurde durch die vertragliche Vereinbarung der Dresdner Sozial-Charta für einen langfristigen Zeitraum von zehn Jahren sichergestellt. Für diese Zeit hat sich die Stadt beispielsweise Belegungsrechte für insgesamt 8.000 Wohnungen gesichert und die Rechte der Fortress-Gruppe hinsichtlich der Kündigung von Mietern, der Erhöhung der Mieten sowie der Durchführung kostenträchtiger Modernisierungen beschränkt.