Medieninformationen 2006 [LDD]
[09/2006 - 24.02.2006]
Landkreis Bautzen kann des Haushalt des laufenden Jahres vollziehen
Rechtsaufsicht fordert wegen rückläufiger Einnahmen noch für 2006 eine Überarbeitung des Konsolisierungskonzeptes
Das Regierungspräsidium Dresden hat mit Bescheid vom 23.2.2006 das Haushaltskonsolidierungskonzept des Landkreises Bautzen für die Jahre 2006 bis 2009 genehmigt. Mit dieser Genehmigung ist für den Landkreis die Möglichkeit verbunden, die am 12.12.2005 vom Kreistag beschlossene Haushaltssatzung für das Jahr 2006 zu vollziehen. Die Haushaltssatzung für das laufende Jahr selbst enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Der Kreishaushalt 2006 weist Einnahmen und Ausgaben in Höhe von etwa 237 Mio. € auf. Kreditaufnahmen wurden nicht, Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 8,7 Mio. € veranschlagt. Der weitaus größte Teil der Haushaltssumme fließt mit etwas mehr als 222 Mio. € in den Verwaltungshaushalt, etwa 15 Mio. € in den Vermögenshaushalt. In der Haushaltssatzung wurde eine Kreisumlage in Höhe von 24,2 Prozent für den Landkreis festgelegt. Die Umlage liegt damit um 0,6 Prozentpunkte unter der des Vorjahres.
Der Landkreis Bautzen konnte trotz eines unverändert schwierigen finanzwirtschaftlichen Umfeldes für das Jahr 2006 einen strukturell ausgeglichenen Haushalt vorlegen. Die erforderliche Mindestzuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt sowie darüber hinaus eine Nettoinvestitionsrate werden im laufenden Jahr wieder erwirtschaftet. Der Landkreis kann damit die veranschlagten Investitionen und die geplanten Investitionsfördermaßnahmen mit einer angemessenen Eigenfinanzierung ausstatten. Auch die Mindestrücklage wird vorgehalten.
Die Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes wurde jedoch mit der Anordnung versehen, das Konzept noch im Jahre 2006 unter Berücksichtigung der aktuellen Orientierungsdaten zur Entwicklung der Einnahmen aus den allgemeinen Schlüsselzuweisungen fortzuschreiben. In das jetzt genehmigte Konzept hatte der Landkreis diese aktuellen Orientierungsdaten noch nicht eingearbeitet. So weist das Konzept zwar nun bis 2009 einen Konsolidierungsbetrag von knapp 5,2 Mio. € aus, gleichzeitig würden bis dahin für den Landkreis jedoch neue kamerale Defizite von kumulativ mindestens 5 Mio. € entstehen.
Die Rechtsaufsicht sieht im vorgelegten Haushaltssicherungskonzept aber genügend Spielraum für eine rechtskonforme Korrektur. Eine solche Korrektur hat zu sichern, dass bis 2009 der Ausgleich im Landkreishaushalt wieder hergestellt wird. Der Landkreis Bautzen ist beauftragt, das entsprechend fortgeschriebene und datenseitig aktualisierte Haushaltssicherungskonzept dem Regierungspräsidium mindestens einen Monat vor dem Beschluss über die Haushaltssatzung 2007 zur Genehmigung vorzulegen. Als spätester Vorlagetermin wurde der 31.10.2006 festgelegt. Damit ist sichergestellt, dass die fortgeschriebenen Konsolidierungsmaßnahmen vollumfänglich in die Haushaltssatzung 2007 eingearbeitet werden.
Grundsätzlich gilt darüber hinaus: Sollten einzelne Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes nicht zu den gewünschten Konsolidierungseffekten führen, hat der Landkreis unverzüglich geeignete Ersatzmaßnahmen zu beschließen.