Medieninformationen 2006 [LDD]
[08/2006 - 08.02.2006]
Regierungspräsidium Dresden erteilt Genehmigung für Hühnerfarm in Radeburg
Abluftreinigung, Auflagen und laufende Kontrolle sichern für Anwohner und Umwelt gefährdungsfreien Anlagenbetrieb
Mit Bescheid vom 6.2.2006 hat das Regierungspräsidium Dresden (RP) der Spreenhagener Vermehrungsbetrieb für Legehennen GmbH aus Bestensee die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für wesentliche Änderungen der Beschaffenheit und der Betriebsweise der Junghennenaufzucht- und Legehennenanlage in Radeburg erteilt. Damit kann der Antragsteller die geplante Anlage mit einer Kapazität vom 49 000 Aufzuchtplätzen und 88 900 Plätzen für Broilerelterntiere einrichten und betreiben.
Die Genehmigung ist mit zahlreichen Auflagen in Hinsicht auf Immissions-, Tier-, Pflanzen- und Naturschutz versehen. Hinzu kommen Festlegungen zum Gewässerschutz sowie gewerbe-, bau- und bodenschutzrechtliche Auflagen für den Anlagenbetreiber. Das Regierungspräsidium hat für den Umbau, die Inbetriebnahme und den Dauerbetrieb der Anlage darüber hinaus ein strenges Reglement laufender Kontrollen verfügt. Die vorgesehene Bauweise der Anlage und ihrer Abluftreinigungsanlagen sichert in Verbindung mit den erteilten Auflagen und dem Kontrollregime einen Anlagenbetrieb, der für die Anwohner und Umwelt ohne wesentliche Beeinträchtigungen bleibt. Durch den Umbau der Anlage entstehende Belastungen werden mit den angeordneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert.
Der Entscheidung war ein sich über mehrere Jahre hinziehendes Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung vorausgegangen. Insgesamt musste das RP mehrere hundert Einwendungen im Genehmigungsverfahren berücksichtigen. Bestandteil des Genehmigungsverfahrens waren auch eine Reihe von Gutachten. So wurden Befürchtungen einer Übertragung von Keimen aus der Anlage in die Umwelt in einem human- und einem veterinärtoxikologischen Gutachten einer gründlichen Prüfung unterzogen. Ebenso wurde die Wirkung des Eintrags von Stoffen aus der Anlage in die Umwelt genau untersucht. Verfahrensbestandteil war außerdem eine Umweltverträglichkeitsprüfung der Anlage.
Im Ergebnis war festzustellen, dass die mit der vom Antragsteller geplanten Umwandlung der ehemaligen Junghennenaufzucht- und Legehennenanlage in eine Anlage zur Aufzucht und Haltung von Broilerelterntieren die für solche Vorhaben relevanten rechtlichen Vorschriften eingehalten sind. Unter dieser Maßgabe hat der Antragsteller ein Recht auf die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Die Genehmigung erlischt allerdings, wenn nicht innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Unanfechtbarkeit mit der Änderung der Anlage begonnen worden ist.