Medieninformationen 2018
[010/2018 - 08.03.2018]
Grünes Licht für Investitionen im Landkreis Zwickau
Landesdirektion Sachsen bestätigt den Haushalt des Landkreises für 2018
Die Landesdirektion Sachsen hat mit Bescheid vom 8. März 2018 den Haushalt des Landkreises Zwickau für 2018 zum Vollzug freigegeben. Der Haushalt hat ein Volumen mit Gesamterträgen von etwa 365 Millionen Euro und Gesamtaufwendungen von etwa 368 Millionen Euro.
Die Landesdirektion Sachsen konnte den Haushalt des Landkreises Zwickau trotz des entstehenden Fehlbetrages als gesetzmäßig bewerten. Da die ordentlichen Aufwendungen die Erträge übersteigen, wird für das laufende Jahr ein Fehlbetrag in Höhe von 3,6 Millionen Euro prognostiziert. Dies macht eine Inanspruchnahme der Rücklagen notwendig. Der Haushaltsausgleich kann jedoch entsprechend der mittelfristigen Finanzplanung in den Folgejahren wieder erreicht werden. Eine weitere Entnahme aus der Liquiditätsreserve wird aufgrund des prognostizierten Überschusses im ordentlichen Ergebnis dann nicht erforderlich sein.
Die Kreisumlage, mit der sich die Kommunen an der Finanzierung des Kreishaushaltes beteiligen, wurde gegenüber dem Vorjahr um 0,28 Prozentpunkte auf 33,69 Prozent erhöht.
Der Landkreis Zwickau plant in diesem Haushaltsjahr beginnend über mehrere Jahre hinweg ein hohes Investitionsvolumen im Rahmen des Fördermittelprogramms „Brücken in die Zukunft“. Zu dessen Finanzierung wurde für 2018 eine Kreditaufnahme in Höhe von 2,1 Millionen Euro genehmigt. Die Mittel werden insbesondere für Baumaßnahmen an Verwaltungsgebäuden, Schulgebäuden und für die Neuanschaffung von EDV-Technik, Hardware und Software in den Schulen sowie der inneren Verwaltung benötigt.
Die Genehmigung durch die Landesdirektion Sachsen erfolgte unter Auflagen. Der Landkreis Zwickau muss im Haushaltsjahr 2018 und in den zukünftigen Haushaltsjahren sicherstellen, dass er die Auszahlungen für die ordentliche Kredittilgung im Rahmen seiner Verwaltungstätigkeit erwirtschaftet.
Die dem Landkreis aktuell zur Verfügung stehenden liquiden Mittel reichen aus, um die Zahlungsfähigkeit im Finanzplanungszeitraum bis 2021 uneingeschränkt gewährleisten zu können. Der Landkreis ist in der Lage, seine Zahlungsfähigkeit ohne Inanspruchnahme von Kassenkrediten sicherzustellen.
Die Landesdirektion Sachsen konnte den Haushalt des Landkreises Zwickau trotz des entstehenden Fehlbetrages als gesetzmäßig bewerten. Da die ordentlichen Aufwendungen die Erträge übersteigen, wird für das laufende Jahr ein Fehlbetrag in Höhe von 3,6 Millionen Euro prognostiziert. Dies macht eine Inanspruchnahme der Rücklagen notwendig. Der Haushaltsausgleich kann jedoch entsprechend der mittelfristigen Finanzplanung in den Folgejahren wieder erreicht werden. Eine weitere Entnahme aus der Liquiditätsreserve wird aufgrund des prognostizierten Überschusses im ordentlichen Ergebnis dann nicht erforderlich sein.
Die Kreisumlage, mit der sich die Kommunen an der Finanzierung des Kreishaushaltes beteiligen, wurde gegenüber dem Vorjahr um 0,28 Prozentpunkte auf 33,69 Prozent erhöht.
Der Landkreis Zwickau plant in diesem Haushaltsjahr beginnend über mehrere Jahre hinweg ein hohes Investitionsvolumen im Rahmen des Fördermittelprogramms „Brücken in die Zukunft“. Zu dessen Finanzierung wurde für 2018 eine Kreditaufnahme in Höhe von 2,1 Millionen Euro genehmigt. Die Mittel werden insbesondere für Baumaßnahmen an Verwaltungsgebäuden, Schulgebäuden und für die Neuanschaffung von EDV-Technik, Hardware und Software in den Schulen sowie der inneren Verwaltung benötigt.
Die Genehmigung durch die Landesdirektion Sachsen erfolgte unter Auflagen. Der Landkreis Zwickau muss im Haushaltsjahr 2018 und in den zukünftigen Haushaltsjahren sicherstellen, dass er die Auszahlungen für die ordentliche Kredittilgung im Rahmen seiner Verwaltungstätigkeit erwirtschaftet.
Die dem Landkreis aktuell zur Verfügung stehenden liquiden Mittel reichen aus, um die Zahlungsfähigkeit im Finanzplanungszeitraum bis 2021 uneingeschränkt gewährleisten zu können. Der Landkreis ist in der Lage, seine Zahlungsfähigkeit ohne Inanspruchnahme von Kassenkrediten sicherzustellen.