Medieninformationen 2018
[078/2018 - 24.10.2018]
Vergabeverfahren für Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtungen in Sachsen abgeschlossen
Die Landesdirektion Sachsen hat den Betrieb der Unterbringungsobjekte der Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber im Freistaat Sachsen mit Wirkung zum 1. Dezember 2018 bzw. 1. Januar 2019 neu vergeben.
Zukünftig werden die Einrichtungen in Chemnitz und Schneeberg von der Malteser Werke gGmbH, die Einrichtungen in Leipzig von der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., die Einrichtung in Schkeuditz/Dölzig von der Malteser Hilfsdienst gGmbH und die Einrichtungen in Dresden von der European Home Care GmbH betrieben.
Die Betreiberauswahl ist das Ergebnis eines europaweit ausgeschriebenen Vergabeverfahrens. Ausgeschrieben waren Leistungen zur Unterbringung, Betreuung und Versorgung von Asylbewerbern für zehn Unterbringungsobjekte in den Regionen Chemnitz, Dresden und Leipzig. Auf sechs regionale Lose haben sich sieben Bieter beworben, wovon vier Bieter einen Zuschlag erhalten haben.
Für die Entscheidung in dem aufwendigen Vergabeverfahren war nicht allein der Preis maßgebend. Neben dem Auftragswert waren für den Zuschlag weitere Kriterien ausschlaggebend. Mit einer Gewichtung von 60 Prozent wurde die Qualität der zu erbringenden Leistungen bewertet. Dabei stand insbesondere das vorgebrachte Konzept der Bieter zur sozialen Betreuung der Asylbewerber im Mittelpunkt.
Zukünftig werden die Einrichtungen in Chemnitz und Schneeberg von der Malteser Werke gGmbH, die Einrichtungen in Leipzig von der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., die Einrichtung in Schkeuditz/Dölzig von der Malteser Hilfsdienst gGmbH und die Einrichtungen in Dresden von der European Home Care GmbH betrieben.
Die Betreiberauswahl ist das Ergebnis eines europaweit ausgeschriebenen Vergabeverfahrens. Ausgeschrieben waren Leistungen zur Unterbringung, Betreuung und Versorgung von Asylbewerbern für zehn Unterbringungsobjekte in den Regionen Chemnitz, Dresden und Leipzig. Auf sechs regionale Lose haben sich sieben Bieter beworben, wovon vier Bieter einen Zuschlag erhalten haben.
Für die Entscheidung in dem aufwendigen Vergabeverfahren war nicht allein der Preis maßgebend. Neben dem Auftragswert waren für den Zuschlag weitere Kriterien ausschlaggebend. Mit einer Gewichtung von 60 Prozent wurde die Qualität der zu erbringenden Leistungen bewertet. Dabei stand insbesondere das vorgebrachte Konzept der Bieter zur sozialen Betreuung der Asylbewerber im Mittelpunkt.