Medieninformationen 2020
[002/2020 - 08.01.2020]
gemeinsame Medieninformation des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt, des Landkreises Görlitz und der Landesdirektion Sachsen
Sachsen errichtet erste Wildschweinbarrieren zur Vorsorge vor Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest
An der Landesgrenze Sachsens zu Polen wird in einem Abschnitt von etwa 4,5 Kilometer Länge eine Barriere errichtet, die die Wanderung von Wildschweinen von Polen nach Sachsen erschweren soll. Dies entschieden gemeinsam die für die Prävention vor Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zuständigen Veterinäre des Sozialministeriums, der Landesdirektion und des Landkreises Görlitz. Die Arbeiten an einem Abschnitt entlang der Lausitzer Neiße zwischen der Landesgrenze zu Brandenburg und dem Beginn der Umzäunung des Fürst-Pückler-Parkes Bad Muskau sollen heute abgeschlossen werden. Die Anordnung der Wildschweinbarrieren folgt dem Verlauf des Uferweges. Die vom Freistaat angeschaffte Barriere wurde ausgeliefert. Sie umfasst Elektronetze zur Abwehr von Wildschweinen einschließlich der punktuellen Abschreckung durch Geruchskomponenten. Um die Barriere errichten zu können wurde Kontakt zu den Eigentümern der Flurstücke aufgenommen.
Die für Tierseuchenschutz zuständige Sozialministerin Petra Köpping erklärt: »Mit der Errichtung dieser Wildschweinbarrieren unterstützen und flankieren wir die Maßnahmen der Kollegen in Brandenburg und Polen. Ich warne aber vor überzogenen Erwartungen. Wildschweinbarrieren bieten keinen völligen Schutz. Sie ermöglichen es, die Schwarzwildbewegungen zu kontrollieren und stellen damit ein Hilfsmittel dar, um das Risiko eines Eintritts der Afrikanischen Schweinepest durch ein infiziertes Tier zu verringern. Ein völlig wildschweinsicherer Zaun müsste in massiver Bauweise errichtet werden. Das ist aus vielerlei Gründen nicht möglich.« Die Ministerin ergänzt: »Wir prüfen jede Maßnahme, die den Schutz erhöhen kann, damit sich diese verheerende Tierseuche nicht unkontrolliert über sächsisches Gebiet ausbreiten kann. Wildschweinbarrieren wirken im Zusammenspiel mit weiteren Vorsorgemaßnahmen. Die Präventionsmaßnahmen sind darauf gerichtet, eine Ausbreitung dieser Tierseuche zu begrenzen, um die potenziell bedrohte Landwirtschaftsbetriebe vor einem wirtschaftlichen Schaden zu bewahren.« Ministerium und Landkreis Görlitz verweisen gemeinsam auf die umfangreichen Abstimmungen der potenziell Beteiligten, wie Landwirte, Jäger, Tierärzte, alle Ebenen der staatlichen und kommunalen Verwaltung, Bundesbehörden, Bauernverband und weitere. Die Landwirte werden seit mehreren Jahren geschult und vorbereitet, damit sie sich mit entsprechenden hygienischen Vorsorgemaßnahmen schützen können. Landrat Bernd Lange begrüßt ausdrücklich, dass sich in dieser Woche ein Expertenteam der Europäischen Union, das die Ausbrüche in Tschechien, Belgien und Polen begleitet hat, im Landkreis Görlitz über die bisherigen sächsischen Vorbereitungen informieren und weitere Präventionsmaßnahmen abstimmen wird.
Von grundlegender Bedeutung für eine effektive Tierseuchenbekämpfung ist das frühzeitige Erkennen eines Eintrages der Afrikanischen Schweinepest in die Wildschweinepopulation. Dazu wird von jedem tot aufgefundenen Wildschwein eine geeignete Probe für eine Laboruntersuchung entnommen. Das Sozialministerium hat ein Merkblatt erarbeitet, wie die Bevölkerung die Behörden bei den Vorsorgemaßnahmen unterstützen können.
Die für Tierseuchenschutz zuständige Sozialministerin Petra Köpping erklärt: »Mit der Errichtung dieser Wildschweinbarrieren unterstützen und flankieren wir die Maßnahmen der Kollegen in Brandenburg und Polen. Ich warne aber vor überzogenen Erwartungen. Wildschweinbarrieren bieten keinen völligen Schutz. Sie ermöglichen es, die Schwarzwildbewegungen zu kontrollieren und stellen damit ein Hilfsmittel dar, um das Risiko eines Eintritts der Afrikanischen Schweinepest durch ein infiziertes Tier zu verringern. Ein völlig wildschweinsicherer Zaun müsste in massiver Bauweise errichtet werden. Das ist aus vielerlei Gründen nicht möglich.« Die Ministerin ergänzt: »Wir prüfen jede Maßnahme, die den Schutz erhöhen kann, damit sich diese verheerende Tierseuche nicht unkontrolliert über sächsisches Gebiet ausbreiten kann. Wildschweinbarrieren wirken im Zusammenspiel mit weiteren Vorsorgemaßnahmen. Die Präventionsmaßnahmen sind darauf gerichtet, eine Ausbreitung dieser Tierseuche zu begrenzen, um die potenziell bedrohte Landwirtschaftsbetriebe vor einem wirtschaftlichen Schaden zu bewahren.« Ministerium und Landkreis Görlitz verweisen gemeinsam auf die umfangreichen Abstimmungen der potenziell Beteiligten, wie Landwirte, Jäger, Tierärzte, alle Ebenen der staatlichen und kommunalen Verwaltung, Bundesbehörden, Bauernverband und weitere. Die Landwirte werden seit mehreren Jahren geschult und vorbereitet, damit sie sich mit entsprechenden hygienischen Vorsorgemaßnahmen schützen können. Landrat Bernd Lange begrüßt ausdrücklich, dass sich in dieser Woche ein Expertenteam der Europäischen Union, das die Ausbrüche in Tschechien, Belgien und Polen begleitet hat, im Landkreis Görlitz über die bisherigen sächsischen Vorbereitungen informieren und weitere Präventionsmaßnahmen abstimmen wird.
Von grundlegender Bedeutung für eine effektive Tierseuchenbekämpfung ist das frühzeitige Erkennen eines Eintrages der Afrikanischen Schweinepest in die Wildschweinepopulation. Dazu wird von jedem tot aufgefundenen Wildschwein eine geeignete Probe für eine Laboruntersuchung entnommen. Das Sozialministerium hat ein Merkblatt erarbeitet, wie die Bevölkerung die Behörden bei den Vorsorgemaßnahmen unterstützen können.