Medieninformationen 2020
[033/2020 - 13.05.2020]
Gefahren sehen – und handeln
Landesdirektion Sachsen unterstützt bei Anpassung betrieblicher Gefährdungsbeurteilungen an Corona-Lage
Die Abteilung Arbeitsschutz der Landesdirektion Sachsen wird in den kommenden Wochen die Inhalte ihrer Kontrolltätigkeit deutlich erweitern: Bei den Überprüfungen werden insbesondere die Corona-Vorschriften zum Schutz der Beschäftigten in den Unternehmen im Blickpunkt sein. „Grundsätzlich gilt: Soll für Beschäftigte ein optimaler Schutz erreicht werden, müssen mögliche Gefahren, wie bspw. durch das Corona-Virus, zunächst erst einmal identifiziert werden. Dabei sind die Arbeitgeber in der Verantwortung für ihre Beschäftigten“, appelliert die Präsidentin der Landesdirektion Sachsen, Regina Kraushaar, an die sächsischen Unternehmer, ihren Pflichten nachzukommen.
Wer als Unternehmer Gefahren für seine Beschäftigten erkennt, der ist nach Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, die Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren und Maßnahmen zur Abwehr der Gefahren in die Wege zu leiten. Die Arbeitsschützer der Landesdirektion Sachsen werden in den kommenden Wochen verstärkt die Gefährdungsbeurteilungen der Unternehmen abfordern, prüfen und – wo nötig – Hilfestellungen geben. „Wir wollen gemeinsam mit den Unternehmerinnen und Unternehmern den Schutz vor Corona auch in den Betrieben sicherstellen – deshalb gilt unser Angebot zur Beratung für die Industrie und Handels- sowie die Handwerkskammern in Sachsen gleichermaßen. Wer die Gefährdungsbeurteilung jetzt, in der Zeit der Corona-Pandemie, überarbeitet, der hat den ersten und wichtigsten Schritt schon vollzogen. Unbestritten ist aber auch, dass die Beschäftigten bei Infektionsgefahren genauso gefragt sind und sich an Hygieneregeln halten müssen“ so Kraushaar weiter.
Auf Sachsens Baustellen, wo schon seit einigen Wochen Hygiene Hauptpunkt der Kontrollen ist, zeichnen sich derweil deutliche Verbesserungen ab. So zeigt sich, dass auf größeren Baustellen Sanitärcontainer aufgestellt und auch entsprechende Waschgelegenheiten vorhanden sind.
Wer als Unternehmer Gefahren für seine Beschäftigten erkennt, der ist nach Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, die Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren und Maßnahmen zur Abwehr der Gefahren in die Wege zu leiten. Die Arbeitsschützer der Landesdirektion Sachsen werden in den kommenden Wochen verstärkt die Gefährdungsbeurteilungen der Unternehmen abfordern, prüfen und – wo nötig – Hilfestellungen geben. „Wir wollen gemeinsam mit den Unternehmerinnen und Unternehmern den Schutz vor Corona auch in den Betrieben sicherstellen – deshalb gilt unser Angebot zur Beratung für die Industrie und Handels- sowie die Handwerkskammern in Sachsen gleichermaßen. Wer die Gefährdungsbeurteilung jetzt, in der Zeit der Corona-Pandemie, überarbeitet, der hat den ersten und wichtigsten Schritt schon vollzogen. Unbestritten ist aber auch, dass die Beschäftigten bei Infektionsgefahren genauso gefragt sind und sich an Hygieneregeln halten müssen“ so Kraushaar weiter.
Auf Sachsens Baustellen, wo schon seit einigen Wochen Hygiene Hauptpunkt der Kontrollen ist, zeichnen sich derweil deutliche Verbesserungen ab. So zeigt sich, dass auf größeren Baustellen Sanitärcontainer aufgestellt und auch entsprechende Waschgelegenheiten vorhanden sind.