Medieninformationen 2010 [LDD]
[002/2010 - 06.01.2010]
Baurecht für die Ortsumfahrung Herrnhut
Landesdirektion schließt das Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt 3.2 der neuen B 178 ab
Die Landesdirektion Dresden hat den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau des Teilabschnitts 3.2 der Bundesstraße B 178 n erlassen. Die auf einer Länge von 10206 Metern planfestgestellte Neubaustrecke schließt bei Obercunnersdorf an den bereits planfestgestellten Nachbarabschnitt 3.1 an und endet mit Anschluss an die S 128 bei Niederoderwitz.
Auf diesem Wege umfährt der Teilabschnitt – in südöstlicher Richtung etwa parallel zur B 178 alt - die Stadt Herrnhut und entlastet die Ortsdurchfahrten der bestehenden B 178. Neben der Stadt Herrnhut profitieren insbesondere die Ortsdurchfahrten Oberoderwitz und Niederoderwitz. Ferner führt die Anbindung der Ortschaften Obercunnersdorf, Niedercunnersdorf, Kottmarsdorf und Strahwalde über die Anschlussstelle S 143 zu einer Entlastung der B 96 zwischen Eibau und Zittau.
Derzeit läuft der Verkehr auf unzureichend ausgebauten und nicht ausbaufähigen Straßen durch Ortschaften. Mit der Verbindungsfunktion sind – vor allem für den Schwerverkehr – insbesondere die B 178 alt sowie das Staatsstraßennetz auf Kosten der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs völlig überfordert. Es bestehen Unfallschwerpunkte, deren Entschärfung durch die Alternative B 178 n außerhalb der für den Schwerverkehr zu engen Ortsdurchfahrten dringend geboten ist.
Mit dem geplanten Lückenschluss durch die B 178 n in das Dreiländereck Deutschland-Polen-Tschechien wird ein überregionaler Verkehrsweg geschaffen. Eine Hauptaufgabe der neuen B 178 n besteht neben der regionalen Erschließung des südöstlichen Zipfels Sachsens im Angebot einer leistungsfähigen Verknüpfung des tschechischen und polnischen Straßennetzes mit dem deutschen Autobahnnetz sowie in einer insgesamt besseren Erschließung des osteuropäischen Raumes.
Es handelt sich bei der Neubaustrecke um eine großräumige zweistreifige Straßenverbindung, die außerhalb bebauter Gebiete mit einer weiteren Überholspur versehen wird. Die befestigte Fahrbahnbreite beträgt 11,5 Meter. Kreuzende Staatsstraßen wie die S 143, S 144 und S 128 werden mittels eines symmetrischen halben Kleeblattes teilplanfrei an die B 178 n angebunden. Das übrige untergeordnete Straßennetz quert die Trasse niveaufrei.
Insgesamt beinhaltet der Bau der Neubaustrecke fünfzehn Bauwerke und sieben Am¬phibiendurchlässe. Von den fünfzehn Bauwerken sind aus Gründen des Naturschutzes zwei Großbrücken, eine Grünbrücke und drei Brückenbauwerke für die Wildquerung vorgesehen. Hervorzuheben sind hier insbesondere die Talbrücke über die Petersbäche mit einer Gesamtlänge von 71,50 Metern sowie die Talbrücke über das Ruppersdorfer Wasser (Gesamtlänge 71,20 Meter).
Der Planfeststellungsbeschluss berücksichtigt die aktuellen Fauna-Flora-Habitat- (FFH)-Gebiete Sachsens. Laut der einvernehmlichen Stellungnahmen der Naturschutzbehörden liegt aufgrund der gebotenen Abstände der Trasse zu diesen Gebieten allenfalls eine marginale Beeinträchtigung vor. Die intensive Würdigung der Belange von Umwelt und Natur, wie ausreichende Abstände zu Wohnbebauungen nebst Lärmschutzmaßnahmen gewährleisten eine gute Umweltverträglichkeit des Vorhabens für Mensch und Tier. Der Planfeststellungsbeschluss ordnet allein 27 Auflagen zum Schutze der Fauna und Flora, insbesondere eine ökologische Baubegleitung, an. Ferner wird der Vorhabensträger verpflichtet, vor Inbetriebnahme der Trasse zum Schutz des Wohngebietes Obercunnersdorf einen bepflanzten Gestaltungswall zu errichten.
Auch hinsichtlich der prognostizierten Schadstoffbelastungen zeichnen die Fachgutachten ein verträgliches Bild. Die strengen Werte der europäischen Schadstoffrichtlinie werden in den Bereichen sensitiver Bebauung und wertvoller Ökosysteme eingehalten. Darüber hinaus schützt der bereits erwähnte bepflanzte Gestaltungswall das Wohngebiet Obercunnersdorf.
Kein anderes Bild ergeben Eingriffe in die Wirtschaftsflächen einzelner landwirtschaftlicher Betriebe. Die Planung beschränkt sich bei der Inanspruchnahme von Ackerland auf das für die Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft unbedingt erforderliche Maß. Gegenüber der ursprünglichen Begleitplanung entfallen einzelne, für die Landwirtschaft belastende Ausgleichsmaßnahmen. Ferner enthält die Planung auf die Bewirtschaftung einzelner Schläge abgestimmte Korrekturen. Hervorzuheben ist dabei vor allem die Errichtung eines ausgedehnten Wirtschaftswegenetzes und der Bau einer zusätzlichen Querungsmöglichkeit der Trasse.