Medieninformationen 2010 [LDD]
[04/2010 - 21.01.2010]
Landesdirektion Dresden schreibt Kehrbezirke erstmals öffentlich aus
Künftige Bezirksschornsteinfegermeister müssen sich Auswahlverfahren stellen
Das Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens ist im November 2008 in Kraft getreten. Es enthält wesentliche Änderungen für den Berufsstand der Schornsteinfeger, die im Rahmen einer Übergangsregelung stufenweise umgesetzt werden.
Bisher wurden Kehrbezirke nach einer Bewerberliste besetzt, die die Landesdirektionen jeweils für ihren Bezirk geführt haben. Seit dem 1. Januar 2010 müssen sich Interessenten auf frei werdende Kehrbezirke bewerben und sich einem Auswahlverfahren stellen.
Im Bereich der Landesdirektion Dresden sind die beiden ersten Kehrbezirke nach dem neuen Vergabeverfahren zum 1. April 2010 zu besetzen. Es handelt sich um einen Kehrbezirk in Dresden sowie um einen Kehrbezirk in Großdubrau und benachbarten Gemeinden im Landkreis Bautzen.
Galt die Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister nach altem Recht bis zum Eintritt in den Ruhestand, ist sie nun auf sieben Jahre befristet. Eine Wiederbestellung nach erneuter Ausschreibung ist zulässig.
Berufsangehörige, die die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen und an der Übernahme eines der genannten Kehrbezirke interessiert sind, können ab sofort ihre Bewerbung bei der Landesdirektion Dresden einreichen. Nähere Informationen sind im Internet unter www.lds.sachsen.de oder www.bund.de, jeweils in der Rubrik Stellenangebote, einzusehen.