Medieninformationen 2010 [LDD]
[13/2010 - 19.02.2010]
Schill & Seilacher können in Pirna Produktion erweitern
Landesdirektion Dresden genehmigt Errichtung und Betrieb einer neuen Chemieanlage unter strengen Auflagen
Die Landesdirektion Dresden hat der Schill & Seilacher Chemie GmbH die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Vielstoffanlage für die Herstellung von organischen Chemikalien auf dem vorhandenen Betriebsgelände der Firma in Pirna erteilt. Die Errichtung der neuen Produktionsanlage soll in zwei Ausbaustufen erfolgen. Die genehmigte Gesamtkapazität der neu zu errichtenden Anlage beträgt maximal 10500 t/Jahr.
Pirna ist für Schill & Seilacher Standort für die Herstellung von Spezialchemikalien für die Produktion von Kunststoffen, Textilien, Leder und Papier.
Die Genehmigung wurde mit zahlreichen Auflagen versehen, die sicherstellen, dass durch die Errichtung und den Betrieb der Anlage keine schädlichen Umwelteinwirkungen, keine erheblichen Nachteile und Belästigungen für Nachbarschaft und Allgemeinheit oder sonstige Gefahren entstehen.
So wurde die Handhabung von Stoffen oder Stoffgruppen mit gefährlichen Eigenschaften für die Vielstoffanlage eingeschränkt. Der Umgang mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und reproduktionstoxischen Stoffen ist dort untersagt.
Im Bereich des Immissionsschutzes sind Festlegungen getroffen, mit denen eine Belästigung der Umgebung durch Abgase ausgeschlossen werden kann. Sämtliche belastete Abluft ist zu erfassen und über eine Abgasreinigungsanlage zu führen. Für diese Abgasreinigungsanlage wurden Emissionsgrenzwerte für Staub und organische Stoffe entsprechend der dafür relevanten Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft festgelegt. Zur Reduzierung diffuser Emissionen müssen besondere Pumpen und Flansche mit erhöhten technischen Dichtheitsanforderungen eingesetzt werden. Die Ableithöhe der Abgasreinigungsanlage überschreitet die Firsthöhe der im Umkreis von 50 Metern befindlichen Wohngebäude um mindestens fünf Meter. Damit wird ein ungestörter Abtransport der Abgase in die freie Luftströmung sichergestellt.
Der Anlagenbetrieb ist durchgängig zugelassen worden, wobei der Lieferverkehr einschließlich der Be- und Entladearbeiten zwischen 22 und 6 Uhr untersagt ist. Um die Nachbarschaft vor Belästigungen durch Lärm zu schützen, wurden Immissionswerte festgelegt, die unter den Richtwerten der einschlägigen Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm liegen.
Nach Inbetriebnahme der Anlage ist jeweils durch ein zertifiziertes Messinstitut eine Abnahmemessung hinsichtlich der Schadstoffemissionen sowie der Schallimmissionen durchzuführen. Die Ergebnisse sind der zuständigen Überwachungsbehörde zur Überprüfung kurzfristig vorzulegen.
Die öffentliche Auslegung des Genehmigungsbescheides und der Antragsunterlagen wird ab dem 19. Februar 2010 für zwei Wochen in der Stadtverwaltung Pirna und in der Landesdirektion Dresden erfolgen und wurde am 18. Februar 2010 im Sächsischen Amtsblatt sowie in der örtlichen Presse bekannt gemacht.