Medieninformationen 2010 [LDD]
[15/2010 - 25.02.2010]
Landesdirektion Dresden erteilt erste Etatgenehmigung des Jahres 2010 für einen Landkreis
Landkreis Meißen wirtschaftet im laufenden Jahr mit ausgeglichenem Haushalt
Die Landesdirektion Dresden (LDD) hat mit Bescheid vom 24. Februar 2010 den Haushaltsplan für den Landkreis Meißen für das laufende Jahr zum Vollzug freigegeben. Gleichzeitig genehmigte die LDD auch den Gesamtbetrag der für 2010 vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe etwas mehr als 8 Mio. Euro sowie den Umlagesatz der Kreisumlage in Höhe von 30,35 Prozent.
Der Haushaltsplan des Landkreises Meißen weist für 2010 Gesamteinnahmen und -ausgaben in Höhe von 349,3 Mio. Euro aus. Davon entfallen 292,2 Mio. Euro auf den Verwaltungshaushalt und 57,1 Mio. Euro auf den Vermögenshaushalt. Infolge der Kreditaufnahme wird sich die Pro-Kopf-Verschuldung zum Stand 31.12.2010 auf 192,00 Euro erhöhen. Mittelfristig sind keine weiteren Kreditaufnahmen vorgesehen.
Für die Genehmigung der Kreditaufnahme im laufenden Jahr war entscheidend, dass der Landkreis einen strukturell ausgeglichenen Haushalt vorgelegt hat. Der Landkreis muss keine Altfehlbeträge ausgleichen und ist in der Lage, die Mindestzuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt und darüber hinaus Nettoinvestitionsmittel zu erwirtschaften. Die gesetzliche Mindestrücklage wird vorgehalten. Der Landkreis kann den mit der Kreditaufnahme verbundenen Kapitaldienst leisten.
Dennoch hat die Landesdirektion in ihrem Haushaltsbescheid den Landkreis auf Risiken in den Folgejahren hingewiesen, die sich im Wesentlichen aus den derzeit äußerst unsicheren Prognosen für die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung ergeben. So erscheinen die mittelfristig veranschlagten Einnahmen aus allgemeinen Schlüsselzuweisungen nicht in der Höhe gesichert, die der Landkreis seiner Planung zugrunde legt. Gleiches gilt für die mittelfristig veranschlagten Einnahmen aus der Kreisumlage. Weitere finanzielle Risiken können sich aus Sicht der Landesdirektion in den kommenden Jahren im Bereich der Personalausgaben ergeben.
Aus diesen Gründen wurde dem Landkreis aufgegeben, frühzeitig Maßnahmen zur Gegensteuerung einzuleiten, sobald sich abzeichnet, dass die der Planung zu Grunde liegenden Annahmen unhaltbar sind. In jedem Fall ist der Landkreis gehalten, sowohl 2010 als auch mittelfristig die Entstehung eines strukturellen Defizits zu verhindern. Aus Sicht der Landesdirektion verfügt der Landkreis gegenwärtig noch über ausreichend Möglichkeiten für eventuell erforderliche Haushaltskorrekturen.