Medieninformationen 2010 [LDD]
[27/2010 - 12.04.2010]
Landkreis Bautzen kann im laufenden Jahr mit ausgeglichenem Haushalt wirtschaften
Rechtsaufsicht ordnet für 2011 vorsorglich Erarbeitung eines Haushaltssicherungskonzeptes an
Die Landesdirektion Dresden (LDD) hat mit Bescheid vom 12. April 2010 den Haushaltsplan für den Landkreis Bautzen für das laufende Jahr zum Vollzug freigegeben. Gleichzeitig genehmigte die LDD auch den Gesamtbetrag der für 2010 vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 8,3 Mio. Euro sowie den Umlagesatz der Kreisumlage in Höhe von 26,7 Prozent.
Der Haushaltsplan des Landkreises Bautzen weist für 2010 Gesamteinnahmen und -ausgaben in Höhe von knapp 546,8 Mio. Euro aus. Davon entfallen 471,1 Mio. Euro auf den Verwaltungshaushalt und 75,6 Mio. Euro auf den Vermögenshaushalt. Infolge der Kreditaufnahme wird sich die Pro-Kopf-Verschuldung zum Stand 31.12.2010 auf 105,56 Euro erhöhen.
Für die Genehmigung der Kreditaufnahme im laufenden Jahr war entscheidend, dass der Landkreis einen strukturell ausgeglichenen Haushalt vorgelegt hat. Der Landkreis muss keine Altfehlbeträge ausgleichen und ist in der Lage, die Mindestzuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt und darüber hinaus Nettoinvestitionsmittel zu erwirtschaften. Die gesetzliche Mindestrücklage wird vorgehalten. Der Landkreis kann den mit der Kreditaufnahme verbundenen Kapitaldienst im Jahr 2010 leisten.
Für die Kreditgenehmigung war außerdem von Belang, dass der Kreis die Kreditsumme im Zusammenhang mit der Vermögensauseinandersetzung mit der Großen Kreisstadt Hoyerswerda in Folge ihrer Einkreisung zur Übernahme von Sachwerten der Stadt benötigt. Ein geringerer Teil der Kreditsumme in Höhe von 2,3 Mio. Euro fließt als Vorfinanzierung in den Neubau einer integrierten Rettungsleitstelle. Dieser Betrag wird durch die Kostenträger des Rettungsdienstes refinanziert.
Dennoch bestehen in den Folgejahren erhebliche Risiken für den Landkreishaushalt. Mit Blick auf die mittelfristige Finanzplanung ist die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises als nur noch eingeschränkt gegeben zu bewerten. So stehen bereits ab 2011 strukturelle Fehlbeträge von mehr als 50 Mio. Euro im Landkreishaushalt zu Buche. Nettoinvestitionsmittel werden dann nicht mehr verfügbar sein, die Mindestrücklage wird unterschritten und die Kredittilgung nur noch durch Substanzverzehr möglich sein.
Die Landesdirektion hat deshalb angeordnet, dass der Landkreis Bautzen spätestens zum Ende des I. Quartals 2011 ein Haushaltssicherungskonzept vorzulegen hat, mit dem der strukturelle Haushaltsausgleich ab 2011 gesichert wird. Sollte der strukturelle Ausgleich 2011 dennoch nicht gelingen, so muss er im Konzept spätestens ab 2014 als gesichert nachgewiesen werden; der vollständige Etatausgleich muss dann zwei weitere Jahre später erfolgt sein.
Auf das Haushaltssicherungskonzept kann jedoch noch verzichtet werden, sofern es dem Landkreis Bautzen gelingt, mit der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan für das kommende Jahr einen vollständigen Haushaltsausgleich nachzuweisen.