Medieninformationen 2010 [LDD]
[33/2010 - 27.05.2010]
Notreparaturen von Sturmschäden dürfen auch am kommenden Sonntag durchgeführt werden
In Reaktion auf entsprechende Anfragen weist die Landesdirektion Dresden darauf hin, dass es für die notdürftige Beseitigung von Schäden, die durch den Wirbelsturm am 24. Mai 2010 in mehreren Gemeinden des Direktionsbezirkes entstanden sind, keiner besonderen Genehmigung für die Durchführung von Reparaturarbeiten am kommenden Sonntag (30. Mai 2010) bedarf. Unmittelbar durch den Sturm verursachte Schäden dürfen an diesem Tag auch ohne eine Ausnahmebewilligung nach dem Arbeitszeitgesetz behoben werden.