Medieninformationen 2024
[009/2024 - 13.03.2024]
Verbesserter Lärmschutz entlang der B 174 bei Chemnitz-Altenhain
Der Schallschutz entlang der B 174 zwischen Gornau und Chemnitz wird im Bereich der Altenhainer Dorfstraße verbessert. Das hat die Landesdirektion Sachsen mit der 2. Planänderung im Verfahren „Verlegung der B 174 von Gornau bis Chemnitz“ festgestellt. Neben ergänzenden passiven Lärmschutzmaßnahmen wie Lärmschutzfenstern sieht der Planfeststellungsbeschluss die Errichtung einer zusätzlichen Lärmschutzwand vor, um Anwohner künftig besser vor Verkehrslärm zu schützen.
Der Bau der 4,43 Kilometer langen Teilstrecke der B174 zwischen Gornau und Chemnitz war 2009 durch die Landesdirektion Sachsen genehmigt worden. Seit November 2013 ist die Ortsumfahrung für den Verkehr freigegeben. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme kam es zu Bürgerbeschwerden wegen Lärm und der Gründung einer Bürgerinitiative, die die Verbesserung des Schallschutzes forderte.
Eine daraufhin von der Landesdirektion Sachsen beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr angeforderte Vermessung ergab, dass einige Lärmschutzanlagen nicht den im Planfeststellungsbeschluss festgelegten Anforderungen entsprechen. Einige Lärmschutzwälle waren nach ihrer Fertigstellung abgesackt und erreichen deshalb nicht mehr die erforderliche Höhe, während einige Lärmschutzwände nicht die festgelegte Länge aufweisen.
Um diese Mängel zu beheben, wurde das Schallschutzkonzept umfassend überprüft. Dazu wurde von der Landesdirektion Sachsen unter Berücksichtigung der bereits umgesetzten Maßnahmen ein Planergänzungsverfahren durchgeführt. Im Zuge dieses Verfahrens wurden rund 500 Einwendungen erhoben, überprüft und ausgewertet. Der Vorhabenträger, das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, erstellte ein neues Lärmschutzgutachten. Dafür wurden insgesamt 256 Gebäude entlang der Strecke überprüft.
Das nunmehr genehmigte, überarbeitete Schallschutzkonzept sieht die Errichtung einer zusätzlichen Lärmschutzwand im Bereich der Altenhainer Dorfstraße vor. Während die Lärmgrenzwerte tagsüber insgesamt eingehalten werden, werden sie nachts an 16 Gebäuden überschritten. Die Eigentümer dieser Gebäude haben Anspruch auf ergänzende passive Lärmschutzmaßnahmen. In der Regel handelt es sich dabei um Lärmschutzfenster.
Der Text der Bekanntmachung des Planfeststellungsbeschlusses wird zeitnah im Amtsblatt der Stadt Chemnitz sowie im Lokalteil der Freien Presse veröffentlicht. Der Planfeststellungsbeschluss kann von den Betroffenen schriftlich bei der Landesdirektion Sachsen, Referat 32, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, angefordert werden.
Der Bau der 4,43 Kilometer langen Teilstrecke der B174 zwischen Gornau und Chemnitz war 2009 durch die Landesdirektion Sachsen genehmigt worden. Seit November 2013 ist die Ortsumfahrung für den Verkehr freigegeben. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme kam es zu Bürgerbeschwerden wegen Lärm und der Gründung einer Bürgerinitiative, die die Verbesserung des Schallschutzes forderte.
Eine daraufhin von der Landesdirektion Sachsen beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr angeforderte Vermessung ergab, dass einige Lärmschutzanlagen nicht den im Planfeststellungsbeschluss festgelegten Anforderungen entsprechen. Einige Lärmschutzwälle waren nach ihrer Fertigstellung abgesackt und erreichen deshalb nicht mehr die erforderliche Höhe, während einige Lärmschutzwände nicht die festgelegte Länge aufweisen.
Um diese Mängel zu beheben, wurde das Schallschutzkonzept umfassend überprüft. Dazu wurde von der Landesdirektion Sachsen unter Berücksichtigung der bereits umgesetzten Maßnahmen ein Planergänzungsverfahren durchgeführt. Im Zuge dieses Verfahrens wurden rund 500 Einwendungen erhoben, überprüft und ausgewertet. Der Vorhabenträger, das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, erstellte ein neues Lärmschutzgutachten. Dafür wurden insgesamt 256 Gebäude entlang der Strecke überprüft.
Das nunmehr genehmigte, überarbeitete Schallschutzkonzept sieht die Errichtung einer zusätzlichen Lärmschutzwand im Bereich der Altenhainer Dorfstraße vor. Während die Lärmgrenzwerte tagsüber insgesamt eingehalten werden, werden sie nachts an 16 Gebäuden überschritten. Die Eigentümer dieser Gebäude haben Anspruch auf ergänzende passive Lärmschutzmaßnahmen. In der Regel handelt es sich dabei um Lärmschutzfenster.
Der Text der Bekanntmachung des Planfeststellungsbeschlusses wird zeitnah im Amtsblatt der Stadt Chemnitz sowie im Lokalteil der Freien Presse veröffentlicht. Der Planfeststellungsbeschluss kann von den Betroffenen schriftlich bei der Landesdirektion Sachsen, Referat 32, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, angefordert werden.