Medieninformationen 2010 [LDD]
[65/2010 - 17.09.2010]
Waldschlößchenbrücke weiter auf gutem Weg
Landesdirektion Dresden genehmigt Planergänzung für Einschwimmen des Stromfeldes der neuen Elbquerung
Die Landesdirektion Dresden hat das Planergänzungsverfahren für die Montagearbeiten zur Fertigstellung der Waldschlößchenbrücke (WSB) abgeschlossen. Damit können die für das Einschwimmen des Brückenkörpers der Waldschlößchenbrücke erforderlichen Baumaßnahmen durchgeführt werden.
Das Vorhaben umfasst die bauzeitliche Vertiefung des Gewässerbettes der Elbe, um die erforderliche Tauchtiefe der Pontons zu gewährleisten, auf denen das Stromfeld (Brückenmittelteil) der Waldschlößchenbrücke eingeschwommen werden soll. Ferner werden Flächen an der Grenze des Baufeldes im Elbvorlandbereich für die Vormontage der Strombrücke benötigt. Für die Gründung von Bohrpfählen einer Stelzenkonstruktion im Uferbereich der Elbe, die für die Übergabe des Stromfeldes von der Gleitschiene auf die Pontons erforderlich ist, sowie zur Sicherung der Ankerpunkte der Pontons ist je eine temporäre Schüttung mit natürlichem Gesteinsmaterial vorgesehen, die nach Beendigung des Einschwimmens wieder zurückgebaut wird.
Weiterhin waren Veränderungen der bereits planfestgestellten Kohärenzmaßnahmen im Baufeld des Brückenstandorts und in Dresden-Zschieren Gegenstand dieses Verfahrens.
Im Verfahren wurde geprüft, ob die von der Landeshauptstadt Dresden, beantragten zusätzlichen Flächeninanspruchnahmen im FFH-Gebiet „Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg“ zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebietes führen. Aus der aktualisierten Planung ergibt sich eine höhere zeitweilige, aber summarisch geringere dauerhafte Beanspruchung geschützter Flächen am Standort der neuen Dresdner Elbbrücke.
Insgesamt ähneln die für das Einschwimmen des Stromfeldes der WSB erforderlichen zusätzlichen Inanspruchnahmen von Flächen in ihren Auswirkungen auf Fauna und Flora des Baugebietes natürlichen Vorgängen in der Elbe bei hohen Strömungsgeschwindigkeiten, also etwa bei kleineren Hochwassern. Die Landeshauptstadt wird eine ganze Reihe von Schutz-, Vermeidungs- und Kohärenzmaßnahmen zur Minimierung und zum Ausgleich der erforderlichen Eingriffe in das FFH-Schutzgebiet umsetzen. In deren Resultat werden die mit dem Brückenbau und dem Einschwimmen des Stromfeldes verbundenen flächenmäßigen Einbußen für die FFH-Lebensraumtypen im Brückenumfeld um ein Mehrfaches überkompensiert.
Ausführlich hat sich die Landesdirektion in ihrem Änderungsbeschluss mit dem Einwand befasst, der Bau eines Tunnels an Stelle der Brücke führe zu geringeren Beeinträchtigungen der Naturausstattung am Standort der Elbquerung und sei deshalb dem Brückenbau vorzuziehen. Dafür wurde der Tunnelbau in offener Bauweise in drei Varianten geprüft: mit Elbverlegung, mit Einschwimm- und Absenkverfahren und mit zeitweiliger Elbverengung.
Alle betrachteten Tunnelbauvarianten führen zu gravierenden Störungen der relevanten Lebensraumtypen. Auch die Anzahl der betroffenen Lebensraumtypen ist mit der beim Brückenbau identisch. Allein aus diesem Grund stellt der Bau eines Tunnels an Stelle der Brücke keine Vorzugsvariante dar. Hinzu kommt, dass ein Tunnel das Planungsziel der Verbesserung für alle Verkehrsteilnehmer verfehlt und die mit einem Tunnel in Bau und Betrieb verbundenen Zusatzkosten auch in keinem akzeptablen Verhältnis zu damit erreichbaren Verbesserungen in Bezug auf die Schutzgüter stehen.
Die Stadt Dresden hat mit der Übergabe des Planfeststellungsbeschlusses Baurecht. Der Planfeststellungsbeschluss mit den dazugehörigen Unterlagen wird nun in der Stadt Dresden zwei Wochen zur Einsicht ausgelegt. Ort und Zeit der Auslegung werden gesondert bekannt gemacht.