Medieninformationen 2010 [LDD]
[71/2010 - 28.10.2010]
Besetzung des Jugendhilfeausschusses muss Parlamentsmehrheiten widerspiegeln
Landesdirektion Dresden beanstandet jüngsten Stadtratsbeschluss zur Wahl des Dresdner Jugendhilfeausschusses
Die Landesdirektion Dresden hat den Beschluss des Stadtrates der Landeshauptstadt Dresden zur Besetzung des Jugendhilfeausschusses vom 23.09.2010 als rechtswidrig beanstandet. Der Stadt wurde aufgegeben, den Beschluss bis zum 15.12.2010 aufzuheben.
Ausgangspunkt der wiederholten Befassung des Stadtrates mit der Besetzung des Jugendhilfeausschusses war der Wunsch mehrerer Fraktionen nach personellen Wechseln im Ausschuss. Einem ersten Beschluss des Stadtrates zur Neubesetzung des beschließenden Ausschusses vom 02.09.2010 hatte die Oberbürgermeisterin wegen Rechtswidrigkeit widersprochen. Das Thema wurde in der nächsten Stadtratssitzung wieder auf die Tagesordnung gebracht.
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden konnte sich auf seiner Sitzung am 23.09.2009 jedoch ein weiteres Mal nicht auf die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses einigen. Die Ausschussmitglieder wurden deshalb in geheimer Wahl bestimmt. Im Ergebnis erhielten die Fraktion der CDU und der LINKEN je zwei Sitze und die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und Bürgerbündnis/Freie Bürger jeweils einen Sitz.
Dieses Wahlergebnis verstößt gegen die Sächsische Gemeindeordnung. Auch in der Besetzung beschließender Ausschüsse des Kommunalparlaments muss sich die vom Wähler bestimmte Sitzverteilung in der Gemeindevertretung manifestieren. Die Sitzverteilung in beschließenden Ausschüssen hat deshalb die Mehrheitsverhältnisse im Stadtrat widerzuspiegeln. Dem gemäß stehen der Stadtratsfraktion der CDU drei Sitze, den übrigen beteiligten Fraktionen jeweils ein Sitz zu.
Wegen des rechtswidrigen Wahlergebnisses widersprach die Oberbürgermeisterin erneut dem Stadtratsbeschluss und legte den Vorgang der Landesdirektion Dresden zur Entscheidung vor.
Bei ihrer Beanstandung stützt sich die Landesdirektion mittlerweile auf eine ganze Reihe verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen. In ähnlich gelagerten Fällen hatten das Verwaltungsgericht in Dresden, das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen und das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig jeweils die so genannte Spiegelbildlichkeit der Besetzung beschließender Ausschüsse von Kommunalparlamenten als zwingend angemahnt.
Für den Fall, dass die Stadt ihren rechtswidrigen Beschluss nicht termingerecht aufhebt, kann die Landesdirektion Dresden in Ersatzvornahme gehen. Momentan bleibt der Jugendhilfeausschuss in der Ende 2009 festgelegten Besetzung weiter in Funktion.