Medieninformationen 2010 [LDD]
[74/2010 - 11.11.2010]
„Hellersiedlung Nordhöhe“ in der Landeshauptstadt erhält eine neue Chance
Landesdirektion Dresden begünstigt mit Auflagen die kleingärtnerische Entwicklung des Areals
Die Landesdirektion Dresden hat das Widerspruchsverfahren zum Entzug der Anerkennung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit des Kleingartenvereins „Hellersiedlung Nordhöhe“ mit einem Kompromiss beendet. Der Verein erhält danach die Anerkennung der Gemeinnützigkeit zurück, die ihm im vergangenen Jahr durch die Landeshauptstadt Dresden entzogen worden war. Diese Entscheidung wurde jedoch mit konkreten Auflagen zur Veränderung der derzeitigen Situation in den nächsten Jahren verbunden.
Eine Kleingartenanlage soll nach den gesetzlichen Bestimmungen in erster Linie dem Anbau von Obst und Gemüse dienen. Auf diesem Eigenversorgungsauftrag basiert auch die mit dem Status der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit verbundene Pachtbegünstigung solcher Anlagen. In der Hellersiedlung sind jedoch zahlreiche Wochenend- und Wohnhäuser auf Grundstücken errichtet, bei denen eine kleingärtnerische Nutzung eine nur untergeordnete Rolle spielt.
Die Landeshauptstadt Dresden hatte im vergangenen Jahr vor allem die ohne Genehmigung errichteten baulichen Anlagen zum Anlass genommen, dem Verein die kleingärtnerische Gemeinnützigkeit abzusprechen. Dagegen war der Verein in Widerspruch gegangen, über den die Landesdirektion nun entschieden hat.
Der Bescheid der Landesdirektion begünstigt die Erhaltung der Hellersiedlung als Kleingartenstandort. Die erteilten Auflagen - unter anderem ein Baustopp für alle ungenehmigten Bauvorhaben, die Teilung übergroßer Parzellen bei Pächterwechseln, die sukzessive Beseitigung übergroßer, ungenehmigter Bauten und Anbauten - zielen auf eine Verstärkung der kleingärtnerischen Nutzung des Areals.
Die Landesdirektion berücksichtigt bei ihrer Entscheidung die besondere historische Entwicklung der 1946 unter den schwierigen Nachkriegsbedingungen entstandenen Siedlung auf dem Dresdner Heller und die Bereitschaft des Kleingartenvereins, die kleingärtnerischen Aktivitäten seiner Mitglieder zu verstärken und bauliche Missstände zu beseitigen.
Der Verein ist nun gehalten, die ihm gebotenen Chance auch konsequent zu nutzen. Die Landeshauptstadt Dresden wird die Umsetzung der Auflagen kontrollieren, dokumentieren und prüfen und an den Ergebnissen die weitere Anerkennung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit für den Verein „Hellersiedlung Nordhöhe“ festmachen können.