Medieninformationen 2005 [LDC]
[10/2005 - 25.02.2005]
Neue Schutzgebietsverordnung für „Halbmeiler Wiesen“
Grenznahes, 17 Hektar großes Kleinod gehört als FFH-Gebiet zum europäischen Schutzgebietssystem „NATURA 2000“
Regierungspräsident Karl Noltze hat nach gründlicher naturschutzfachlicher Vorbereitung und Prüfung durch seine Behörde in der vergangenen Woche für das Naturschutzgebiet „Halbmeiler Wiesen“ bei Rittersgrün und Breitenbrunn eine neue Schutzgebietsverordnung erlassen.
Die Flora-Fauna-Habitat-Erhaltungsziele (FFH) werden durch die Schutzgebietsverordnung zum verbindlichen Schutzzweck. Der Zuschnitt des Gebietes hat sich etwas geändert; Teile der beiden Teilflächen wurden entlassen, neu schutzwürdig gewordene Flächen dafür aufgenommen. Die Größe des Gebiets ist mit 17 ha annähernd gleich geblieben.
In der Nähe der westerzgebirgischen Gemeinden Rittersgrün und Breitenbrunn ragt ein Stück sächsisches Hoheitsgebiet zungenartig in Richtung Tschechische Republik. Diese historische, nur von wenigen kleinbäuerlichen Anwesen geprägte Rodungsinsel hat daher seit Jahrhunderten die Bezeichnung „Halbmeile“.
Immerhin hat die sächsische Staatsregierung diese Fläche der Kommission der Europäischen Union neben 269 anderen Gebieten als sogenanntes Fauna-Flora-Habitat-Gebiet für das kohärente europäische Schutzgebietssystem NATURA 2000 vorgeschlagen.
Aufgrund der langjährigen naturnahen Wiesennutzung hat sich im Verlaufe der Zeit ein wahres Kleinod der Natur mit einem reichhaltigen Mosaik verschiedener Offenland-Lebensräume und einer dementsprechend vielfältigen Flora entwickelt. Bereits vor der „Wende“ standen die wertvollsten Wiesen- und Moorbereiche des Gebiets unter Naturschutz.
Jenseits der Staatsgrenze setzt sich das Wiesen- und Moorgelände auf tschechischem Hoheitsgebiet fort, so dass ein länderübergreifender Biotopverbund besteht. Aufgrund des hohen Wertes dieses als Kravi hora (Mückenberg) bezeichneten Geländes, unterstützte die sächsische Naturschutzverwaltung die Landschaftspflege bisher grenzübergreifend.
Die neue Naturschutzverordnung enthält die zur Sicherung des Gebiets erforderlichen Verbote. U.a. ist es Besuchern nicht gestattet, Flächen außerhalb von Wegen zu betreten.
Außer der üblichen Pflege und Bewirtschaftung dürfen keinerlei Maßnahmen durchgeführt werden, die nachteilige Wirkungen haben könnten. Nutzungsintensivierungen sind ausgeschlossen. Für Übertretungen sind konkrete Bußgeldtatbestände geregelt.
Interessenten haben die Möglichkeit, diese neue Schutzgebietsverordnung auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Chemnitz unter http://www.rpc.sachsen.de/ unter > RPC >Presse und Aktuelles >Bekanntmachungen > Naturschutz > Halbmeiler Wiesen nachzulesen.
Die Flora-Fauna-Habitat-Erhaltungsziele (FFH) werden durch die Schutzgebietsverordnung zum verbindlichen Schutzzweck. Der Zuschnitt des Gebietes hat sich etwas geändert; Teile der beiden Teilflächen wurden entlassen, neu schutzwürdig gewordene Flächen dafür aufgenommen. Die Größe des Gebiets ist mit 17 ha annähernd gleich geblieben.
In der Nähe der westerzgebirgischen Gemeinden Rittersgrün und Breitenbrunn ragt ein Stück sächsisches Hoheitsgebiet zungenartig in Richtung Tschechische Republik. Diese historische, nur von wenigen kleinbäuerlichen Anwesen geprägte Rodungsinsel hat daher seit Jahrhunderten die Bezeichnung „Halbmeile“.
Immerhin hat die sächsische Staatsregierung diese Fläche der Kommission der Europäischen Union neben 269 anderen Gebieten als sogenanntes Fauna-Flora-Habitat-Gebiet für das kohärente europäische Schutzgebietssystem NATURA 2000 vorgeschlagen.
Aufgrund der langjährigen naturnahen Wiesennutzung hat sich im Verlaufe der Zeit ein wahres Kleinod der Natur mit einem reichhaltigen Mosaik verschiedener Offenland-Lebensräume und einer dementsprechend vielfältigen Flora entwickelt. Bereits vor der „Wende“ standen die wertvollsten Wiesen- und Moorbereiche des Gebiets unter Naturschutz.
Jenseits der Staatsgrenze setzt sich das Wiesen- und Moorgelände auf tschechischem Hoheitsgebiet fort, so dass ein länderübergreifender Biotopverbund besteht. Aufgrund des hohen Wertes dieses als Kravi hora (Mückenberg) bezeichneten Geländes, unterstützte die sächsische Naturschutzverwaltung die Landschaftspflege bisher grenzübergreifend.
Die neue Naturschutzverordnung enthält die zur Sicherung des Gebiets erforderlichen Verbote. U.a. ist es Besuchern nicht gestattet, Flächen außerhalb von Wegen zu betreten.
Außer der üblichen Pflege und Bewirtschaftung dürfen keinerlei Maßnahmen durchgeführt werden, die nachteilige Wirkungen haben könnten. Nutzungsintensivierungen sind ausgeschlossen. Für Übertretungen sind konkrete Bußgeldtatbestände geregelt.
Interessenten haben die Möglichkeit, diese neue Schutzgebietsverordnung auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Chemnitz unter http://www.rpc.sachsen.de/ unter > RPC >Presse und Aktuelles >Bekanntmachungen > Naturschutz > Halbmeiler Wiesen nachzulesen.