Medieninformationen 2005 [LDC]
[17/2005 - 21.04.2005]
91 Windkraftanlagen auf Erzgebirgskamm bei Chomutov geplant
Regierungspräsidium Chemnitz meldet Bedenken gegen Vorhaben an – Anliegergemeinden und -landkreise werden informiert
Das Regierungspräsidium Chemnitz wurde unlängst vom tschechischen Umweltministerium in Prag im Zuge der grenzüberschreitenden Information und Abstimmung über die Planung eines Windparks im Grenzbereich zum Freistaat Sachsen informiert. Nach den dem Regierungspräsidium Chemnitz vorliegenden Unterlagen hat die Firma Czech Venti aus Chomutov die Absicht, auf dem Erzgebirgskamm entlang der Grenze zum Freistaat Sachsen 91 Windkraftanlagen der Typen NEG Micon und De Wind mit Bauhöhen von 116 und 120 m zu errichten. Die Anlagen sollen in einem ca. 19 km langen und zwei bis sieben km breiten Korridor, welcher östlich von Kovářská beginnt und sich über Hora Sv. Sebastiána und Křimov bis südlich von Kalek erstreckt, errichtet werden. Die dem Freistaat Sachsen nächstgelegenen Anlagenstandorte befinden sich etwa drei km von der Staatsgrenze entfernt.
Das tschechische Umweltministerium in Prag führt derzeit ein Verfahren zur Prüfung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens (UVP-Verfahren) durch. Aus den Unterlagen geht hervor, dass die tschechische Seite keine erheblichen grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen des Vorhabens erwartet.
Das Regierungspräsidium Chemnitz hat dazu eine andere Auffassung. Vom geplanten Windpark werden erhebliche Auswirkungen vor allem auf das Schutzgut Landschaft im sächsischen Erzgebirge erwartet. Der Windpark Chomutov ist aufgrund seiner Grenznähe, Größe und Höhenlage geeignet, die Schönheit, Eigenart und den Erholungswert der Erzgebirgslandschaft erheblich und nachhaltig zu beeinträchtigen. Dies hat das Regierungspräsidium Chemnitz in einem Brief an das Umweltministerium in Prag bekräftigt und die Prüfung der grenzüberschreitenden Auswirkungen des Windparks auf die sächsische Erzgebirgslandschaft im Rahmen des UVP-Verfahrens gefordert.
Das Regierungspräsidium Chemnitz wird jetzt als nächsten Schritt die Gemeinden und Landkreise im Umfeld des geplanten Windparks sowie weitere Belangträger informieren, damit die Diskussion und Meinungsbildung beginnen kann.
Das tschechische Umweltministerium in Prag führt derzeit ein Verfahren zur Prüfung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens (UVP-Verfahren) durch. Aus den Unterlagen geht hervor, dass die tschechische Seite keine erheblichen grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen des Vorhabens erwartet.
Das Regierungspräsidium Chemnitz hat dazu eine andere Auffassung. Vom geplanten Windpark werden erhebliche Auswirkungen vor allem auf das Schutzgut Landschaft im sächsischen Erzgebirge erwartet. Der Windpark Chomutov ist aufgrund seiner Grenznähe, Größe und Höhenlage geeignet, die Schönheit, Eigenart und den Erholungswert der Erzgebirgslandschaft erheblich und nachhaltig zu beeinträchtigen. Dies hat das Regierungspräsidium Chemnitz in einem Brief an das Umweltministerium in Prag bekräftigt und die Prüfung der grenzüberschreitenden Auswirkungen des Windparks auf die sächsische Erzgebirgslandschaft im Rahmen des UVP-Verfahrens gefordert.
Das Regierungspräsidium Chemnitz wird jetzt als nächsten Schritt die Gemeinden und Landkreise im Umfeld des geplanten Windparks sowie weitere Belangträger informieren, damit die Diskussion und Meinungsbildung beginnen kann.