Medieninformationen 2005 [LDC]
[32/2005 - 02.06.2005]
Haushalt des Landkreises Aue-Schwarzenberg genehmigt
Zahlenwerk fand mit einigen Auflagen gestern die Zustimmung des Regierungspräsidiums
Der Chemnitzer Regierungspräsident Karl Noltze hat am 31. Mai 2005 mit seiner Unterschrift unter einen entsprechenden Bescheid den Haushalt des Landkreises Aue-Schwarzenberg für das Haushaltsjahr 2005 genehmigt.
Das Regierungspräsidium Chemnitz konnte die Haushaltsgenehmigung erteilen, da der Landkreis in der Lage ist, seinen Haushalt im laufenden Haushaltsjahr formell auszugleichen. Damit konnte die Gesetzmäßigkeit des Haushalts bestätigt werden. Jedoch musste in diesem Zusammenhang kritisch angemerkt werden, dass bereits jetzt die laufenden Kosten nicht mehr vollständig erwirtschaftet werden können, sondern teilweise Vermögenswerte zu deren Deckung herangezogen wurden. Im Hinblick auf die in der Zeit ab 2007 avisierten Fehlbeträge, die es abzuwenden gilt, hat die Rechtsaufsichtsbehörde dem Landkreis daher auferlegt, umgehend haushaltskonsolidierende Maßnahmen einzuleiten, die in den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 zu integrieren sind. Insbesondere geht es darum, einen fortgesetzten Vermögensverzehr zu verhindern, indem fehlende Mittel im Verwaltungshaushalt nicht mehr durch den Vermögenshaushalt ausgeglichen werden, sondern vielmehr Einnahme- und Ausgabeseite im Verwaltungshaushalt in Einklang gebracht werden.
Insgesamt umfasst das Zahlenwerk für das Haushaltsjahr 2005 Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 92.189.125 €, davon im Verwaltungshaushalt von 82.194.725 € und im Vermögenshaushalt von 9.994.400 €.
Die Kreisumlage mit einem von Kreistag beschlossenen und gegenüber dem Vorjahr von 23,5 auf 22,17 Prozent abgesenkten Hebesatz ist deshalb bemerkenswert, weil es sich hier um den niedrigsten Kreisumlagesatz aller Landkreise im Regierungsbezirk Chemnitz handelt. Es ist jedoch angesichts der finanziellen Gesamtsituation insbesondere mit Blick auf die zukünftige Entwicklung der Landkreisfinanzen fraglich, ob ein solch niedriger Hebesatz auf Dauer Betstand haben kann.
Darüber hinaus wurde im Haushaltsgenehmigungsbescheid die noch immer andauernde mittelbare Beteiligung des Landkreises an der BVO-Tochter „Silberland-Reisen“, einem Reisebüro, thematisiert. Bereits im Haushaltserlass 2004 war seitens der Aufsichtsbehörde kritisiert worden, dass der Landkreis durch die mittelbare Beteiligung am Reisebüro gegen § 96 der Gemeindeordnung verstößt. Da dem Regierungspräsidium diesbezüglich keine neuen Erkenntnisse vorliegen, wurde der Landkreis dringend aufgefordert, bis zum 30. Juni 2005 mitzuteilen, welche Schritte eingeleitet werden, um diesen kommunalrechtswidrigen Zustand zu beheben.
Das Regierungspräsidium Chemnitz konnte die Haushaltsgenehmigung erteilen, da der Landkreis in der Lage ist, seinen Haushalt im laufenden Haushaltsjahr formell auszugleichen. Damit konnte die Gesetzmäßigkeit des Haushalts bestätigt werden. Jedoch musste in diesem Zusammenhang kritisch angemerkt werden, dass bereits jetzt die laufenden Kosten nicht mehr vollständig erwirtschaftet werden können, sondern teilweise Vermögenswerte zu deren Deckung herangezogen wurden. Im Hinblick auf die in der Zeit ab 2007 avisierten Fehlbeträge, die es abzuwenden gilt, hat die Rechtsaufsichtsbehörde dem Landkreis daher auferlegt, umgehend haushaltskonsolidierende Maßnahmen einzuleiten, die in den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 zu integrieren sind. Insbesondere geht es darum, einen fortgesetzten Vermögensverzehr zu verhindern, indem fehlende Mittel im Verwaltungshaushalt nicht mehr durch den Vermögenshaushalt ausgeglichen werden, sondern vielmehr Einnahme- und Ausgabeseite im Verwaltungshaushalt in Einklang gebracht werden.
Insgesamt umfasst das Zahlenwerk für das Haushaltsjahr 2005 Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 92.189.125 €, davon im Verwaltungshaushalt von 82.194.725 € und im Vermögenshaushalt von 9.994.400 €.
Die Kreisumlage mit einem von Kreistag beschlossenen und gegenüber dem Vorjahr von 23,5 auf 22,17 Prozent abgesenkten Hebesatz ist deshalb bemerkenswert, weil es sich hier um den niedrigsten Kreisumlagesatz aller Landkreise im Regierungsbezirk Chemnitz handelt. Es ist jedoch angesichts der finanziellen Gesamtsituation insbesondere mit Blick auf die zukünftige Entwicklung der Landkreisfinanzen fraglich, ob ein solch niedriger Hebesatz auf Dauer Betstand haben kann.
Darüber hinaus wurde im Haushaltsgenehmigungsbescheid die noch immer andauernde mittelbare Beteiligung des Landkreises an der BVO-Tochter „Silberland-Reisen“, einem Reisebüro, thematisiert. Bereits im Haushaltserlass 2004 war seitens der Aufsichtsbehörde kritisiert worden, dass der Landkreis durch die mittelbare Beteiligung am Reisebüro gegen § 96 der Gemeindeordnung verstößt. Da dem Regierungspräsidium diesbezüglich keine neuen Erkenntnisse vorliegen, wurde der Landkreis dringend aufgefordert, bis zum 30. Juni 2005 mitzuteilen, welche Schritte eingeleitet werden, um diesen kommunalrechtswidrigen Zustand zu beheben.