Medieninformationen 2005 [LDC]
[39/2005 - 13.06.2005]
Fachkraft Agrarservice - Der neue Landwirtschaftsberuf
Innovation im Ausbildungsjahr 2005/06 - RP Chemnitz als zuständige Stelle für Berufsbildung in Land- und Hauswirtschaft
Ab 1. August 2005 wird eine neue Ausbildungsordnung vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft zur Erprobung freigegeben. Damit können ab diesem Ausbildungsjahr erstmalig Lehrlinge in dem neuen Beruf - Fachkraft für Agrarservice - ausgebildet werden. Die Berufsausbildung folgt so der betriebswirtschaftlichen Entwicklung von Unternehmen der Landwirtschaft und Anbietern von landwirtschaftlichen Dienstleistungen.
Das Berufsbild prägen vor allem die Inhalte Pflanzenproduktion einschließlich Bodenbearbeitung, Bestellen und Pflegen von Kulturen, Ernten, Lagern und Konservieren pflanzlicher Produkte, qualitätssichernde Maßnahmen sowie Umwelt- und Naturschutz; Agrartechnik einschließlich Bedienen und Führen landwirtschaftlicher Maschinen, Pflegen, Warten und Instandhalten von Agrartechnik und Dienstleistungen mit Präsentation von Leistungen, Beraten von Kunden und Erstellen von Angeboten sowie Entwickeln von Konzepten für Dienstleistungsangebote unter Einsatz geeigneter Technik. Eine Besonderheit dieses Bildungsangebotes mit dreijähriger Laufzeit ist der Erwerb des Führerscheins Klasse T.
Die Ausbildung ist an mindestens drei verschiedenen Kulturen der Pflanzenproduktion zu absolvieren, wobei in Halmfrucht, Hackfrucht, Grünland, Futterpflanzen, Ölfrüchte und Sonderkulturen zu differenzieren ist. In den beruflichen Prüfungen sind die für die Ausbildung festgelegten Kulturen entsprechend zu berücksichtigen. Die Ausbildungsordnung sieht vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres eine Zwischenprüfung vor. Beendet wird die Ausbildung mit der erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung nach Berufsbildungsgesetz im dritten Ausbildungsjahr, die zum Führen der Berufsbezeichnung »Fachkraft Agrarservice« berechtigt.
Ein betrieblicher Ausbildungsplatz ist die Voraussetzung zum Erlernen dieses Berufes. Da dieser Beruf neu angeboten wird und gegenwärtig die gesetzlichen Grundlagen sowohl für die Ausbildung als auch für das Anerkennen von Ausbildungsstätten vom Gesetzgeber noch nicht offiziell verabschiedet wurden, stehen Ausbildungsplätze vorerst noch nicht in der vollen Breite zur Verfügung.
Dennoch sollten sich vor allem Schüler aus dem Realschulbildungsgang der Mittelschulen bei Interesse an die anerkannten Ausbildungsbetriebe in der Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Dienstleistungsunternehmen wenden, um nach einem Ausbildungsplatz in diesem Beruf nachzufragen. Informationen dazu bekommen Sie auf der Seite der Abteilung Landwirtschaft des Regierungspräsidiums Chemnitz als zuständige Stelle im Regierungsbezirk sowie über die Ausbildungsberater/innen der Staatlichen Ämter für Landwirtschaft im Freistaat Sachsen.
Das Berufsbild prägen vor allem die Inhalte Pflanzenproduktion einschließlich Bodenbearbeitung, Bestellen und Pflegen von Kulturen, Ernten, Lagern und Konservieren pflanzlicher Produkte, qualitätssichernde Maßnahmen sowie Umwelt- und Naturschutz; Agrartechnik einschließlich Bedienen und Führen landwirtschaftlicher Maschinen, Pflegen, Warten und Instandhalten von Agrartechnik und Dienstleistungen mit Präsentation von Leistungen, Beraten von Kunden und Erstellen von Angeboten sowie Entwickeln von Konzepten für Dienstleistungsangebote unter Einsatz geeigneter Technik. Eine Besonderheit dieses Bildungsangebotes mit dreijähriger Laufzeit ist der Erwerb des Führerscheins Klasse T.
Die Ausbildung ist an mindestens drei verschiedenen Kulturen der Pflanzenproduktion zu absolvieren, wobei in Halmfrucht, Hackfrucht, Grünland, Futterpflanzen, Ölfrüchte und Sonderkulturen zu differenzieren ist. In den beruflichen Prüfungen sind die für die Ausbildung festgelegten Kulturen entsprechend zu berücksichtigen. Die Ausbildungsordnung sieht vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres eine Zwischenprüfung vor. Beendet wird die Ausbildung mit der erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung nach Berufsbildungsgesetz im dritten Ausbildungsjahr, die zum Führen der Berufsbezeichnung »Fachkraft Agrarservice« berechtigt.
Ein betrieblicher Ausbildungsplatz ist die Voraussetzung zum Erlernen dieses Berufes. Da dieser Beruf neu angeboten wird und gegenwärtig die gesetzlichen Grundlagen sowohl für die Ausbildung als auch für das Anerkennen von Ausbildungsstätten vom Gesetzgeber noch nicht offiziell verabschiedet wurden, stehen Ausbildungsplätze vorerst noch nicht in der vollen Breite zur Verfügung.
Dennoch sollten sich vor allem Schüler aus dem Realschulbildungsgang der Mittelschulen bei Interesse an die anerkannten Ausbildungsbetriebe in der Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Dienstleistungsunternehmen wenden, um nach einem Ausbildungsplatz in diesem Beruf nachzufragen. Informationen dazu bekommen Sie auf der Seite der Abteilung Landwirtschaft des Regierungspräsidiums Chemnitz als zuständige Stelle im Regierungsbezirk sowie über die Ausbildungsberater/innen der Staatlichen Ämter für Landwirtschaft im Freistaat Sachsen.