Medieninformationen 2005 [LDC]
[42/2005 - 23.06.2005]
Kontrolle im NSG "Hermannsdorfer Wiesen" durchgeführt
Vollzugsbehörden sprechen gegen etwa ein Dutzend rechtswidrig Handelnde Verwarnungsgelder aus
Seit dem 18. Juni 2005 ist die neue Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Festsetzung des Naturschutzgebietes "Hermannsdorfer Wiesen" rechtwirksam. Nach dieser ist unter anderem das Betreten abseits von Wegen, das Lagern und das Baden verboten.
Heute haben Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Chemnitz, unterstützt durch Beamte der umliegenden Polizeireviere, einen ersten Kontrolleinsatz im Naturschutzgebiet durchgeführt und dabei etwa ein Dutzend rechtswidrig Handelnde vor Ort angetroffen.
Da es sich bei dem Einsatz um den ersten dieser Art seit mehreren Jahren handelte, wurden vorerst nur Verwarnungen mit Verwarnungsgeld ausgesprochen. Ein derart "kulantes" Handeln der Behörden wird es bei künftigen Einsätzen nicht mehr geben. Dies gilt auch für solche Personen, die der Aufforderung zum Verlassen des Gebiets nicht Folge leisten. Immerhin kann in besonders schweren Fällen von Zuwiderhandlungen nach Sächsischem Naturschutzgesetz ein Bußgeld von bis zu 50.000 € festgesetzt werden.
Heute haben Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Chemnitz, unterstützt durch Beamte der umliegenden Polizeireviere, einen ersten Kontrolleinsatz im Naturschutzgebiet durchgeführt und dabei etwa ein Dutzend rechtswidrig Handelnde vor Ort angetroffen.
Da es sich bei dem Einsatz um den ersten dieser Art seit mehreren Jahren handelte, wurden vorerst nur Verwarnungen mit Verwarnungsgeld ausgesprochen. Ein derart "kulantes" Handeln der Behörden wird es bei künftigen Einsätzen nicht mehr geben. Dies gilt auch für solche Personen, die der Aufforderung zum Verlassen des Gebiets nicht Folge leisten. Immerhin kann in besonders schweren Fällen von Zuwiderhandlungen nach Sächsischem Naturschutzgesetz ein Bußgeld von bis zu 50.000 € festgesetzt werden.