Medieninformationen 2008 [LDC]
[35/2008 - 01.10.2008]
73 Anträge zur Revitalisierung von Brachflächen eingegangen
Antragsvolumen der Anträge aus 34 Gemeinden umfasst etwa zwanzig Millionen Euro – Antragsstellung weiterhin möglich
Im Ergebnis der entsprechenden Ausschreibung vom 6. Juni 2008, die am 3. Juli 2008 auch im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht wurde, sind in der Landesdirektion Chemnitz für den Direktionsbezirk insgesamt 73 Anträge zur Revitalisierung von Brachflächen eingegangen. Die Anträge wurden von 34 Gemeinden gestellt. Das Antragsvolumen umfasst etwa 20 Mio. €.
Dem gegenüber stehen für den gesamten Freistaat Sachsen EU-Finanzhilfen in Höhe von 50 Mio. €, die für die Strukturfondsförderperioden von 2007 bis 2013 von der Europäischen Union zur Verfügung gestellt werden.
Das Interesse der Gemeinden an der Revitalisierung von Brachflächen ist in der Landesdirektion Chemnitz besonders hoch und damit auch weiterhin ungebrochen. Dies liegt zum einen an der durch die industriegeschichtliche Entwicklung der Region Chemnitz/Südwestsachsen in den letzten 120 Jahren bedingte, besonders hohe Zahl an Brachflächen, die vornehmlich in den letzten beiden Jahrzehnten, u.a. durch die grundlegende Modernisierung und Neuausrichtung der Wirtschaft in der Region nach der Wiedervereinigung entstanden sind.
Ein zweiter Grund ist aber auch die seit Jahren durch die Landesdirektion Chemnitz und ihre Vorgängerbehörde herbeigeführte Sensibilisierung der Bürgermeister für das Thema unter Hinweis auf entsprechende günstige Förderbedingungen. Immerhin handelt es sich bei den Anträgen nahezu ausschließlich um ehemals gewerblich oder industriell genutzte Flächen. Das Antragsvolumen der Einzelanträge bewegt sich zwischen 30.000 € und 1,9 Mio. €.
Es können weiterhin Anträge gestellt werden. Die Antragsformulare sind über www.amt24.sachsen.de oder von der Homepage der Landesdirektion (www.ldc.sachsen.de) abrufbar.
Antragsberechtigt sind ausschließlich Gemeinden, die dann im Förderfall einen kommunalen Eigenanteil von 25% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten erbringen müssen. Das Programm ist dabei ausgerichtet auf gewerbliche, industrielle, militärische oder verkehrliche Brachflächen.
Die Einzelheiten der Förderung können der Verwaltungsvorschrift Stadtentwicklung vom 20. Mai 2008 entnommen werden, die im Sächsischen Amtsblatt vom 3. Juli 2008 erschienen ist.
Dem gegenüber stehen für den gesamten Freistaat Sachsen EU-Finanzhilfen in Höhe von 50 Mio. €, die für die Strukturfondsförderperioden von 2007 bis 2013 von der Europäischen Union zur Verfügung gestellt werden.
Das Interesse der Gemeinden an der Revitalisierung von Brachflächen ist in der Landesdirektion Chemnitz besonders hoch und damit auch weiterhin ungebrochen. Dies liegt zum einen an der durch die industriegeschichtliche Entwicklung der Region Chemnitz/Südwestsachsen in den letzten 120 Jahren bedingte, besonders hohe Zahl an Brachflächen, die vornehmlich in den letzten beiden Jahrzehnten, u.a. durch die grundlegende Modernisierung und Neuausrichtung der Wirtschaft in der Region nach der Wiedervereinigung entstanden sind.
Ein zweiter Grund ist aber auch die seit Jahren durch die Landesdirektion Chemnitz und ihre Vorgängerbehörde herbeigeführte Sensibilisierung der Bürgermeister für das Thema unter Hinweis auf entsprechende günstige Förderbedingungen. Immerhin handelt es sich bei den Anträgen nahezu ausschließlich um ehemals gewerblich oder industriell genutzte Flächen. Das Antragsvolumen der Einzelanträge bewegt sich zwischen 30.000 € und 1,9 Mio. €.
Es können weiterhin Anträge gestellt werden. Die Antragsformulare sind über www.amt24.sachsen.de oder von der Homepage der Landesdirektion (www.ldc.sachsen.de) abrufbar.
Antragsberechtigt sind ausschließlich Gemeinden, die dann im Förderfall einen kommunalen Eigenanteil von 25% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten erbringen müssen. Das Programm ist dabei ausgerichtet auf gewerbliche, industrielle, militärische oder verkehrliche Brachflächen.
Die Einzelheiten der Förderung können der Verwaltungsvorschrift Stadtentwicklung vom 20. Mai 2008 entnommen werden, die im Sächsischen Amtsblatt vom 3. Juli 2008 erschienen ist.