Medieninformationen 2009 [LDC]
[07/2009 - 27.02.2009]
Vorhaben Kiessandabbau in Schneppendorf geprüft
Landesdirektion legt Ergebnis des Raumordnungsverfahrens vor
Die höhere Raumordnungsbehörde der Landesdirektion Chemnitz hat das Raumordnungsverfahren für das Rohstoffgewinnungsvorhaben der Sandwerke Biesern GmbH in Zwickau-Schneppendorf abgeschlossen. Nach umfassender Prüfung und Auswertung der Stellungnahmen der öffentlichen Belangträger sowie Erörterung und Gewichtung der geäußerten raumrelevanten Sachverhalte wurden Konfliktfelder ermittelt, die sich auch mit den Bedenken der Bürger decken, die in zahlreichen Briefen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung in der Landesdirektion eingegangen sind.
Obwohl beide Abbaufelder seit 15 Jahren als Vorbehaltsgebiete Oberflächennahe Rohstoffe im Landesentwicklungsplan bzw. Regionalplan ausgewiesen sind und damit bereits so geordnet sind, dass Konflikte lösbar bleiben, wurde aufgrund des schon in der Region vorhandenen Kiessandabbaus nochmals unter Beachtung der aktuellen Sachlage detailliert geprüft, inwieweit das geplante Abbauvorhaben zu einer teilräumlichen Überlastung führen kann.
Im Ergebnis der raumordnerischen Beurteilung sind deshalb Bedingungen festgelegt worden, die mit allen im Teilraum Schneppendorf/Auerbach bestehenden Raumnutzungen einen Konfliktausgleich ermöglichen sollen.
Die Sandwerke Biesern GmbH hatte im vergangenen Jahr für das Abbauvorhaben in Schneppendorf die Durchführung des Raumordnungsverfahrens beantragt, um frühzeitig prüfen zu lassen, ob und wie das Vorhaben mit anderen Planungen und Nutzungsansprüchen in Einklang gebracht werden kann. In einem solchen Verfahren können nur die für den Betrachtungsmaßstab der Raumordnungsebene erheblichen Belange unter dem Gesichtspunkt der Überörtlichkeit in die Prüfung eingehen. Damit werden keine grundstücksscharfen Aussagen bzw. verbindlichen Festlegungen gegenüber privaten Grundstückseigentümern getroffen.
Obwohl beide Abbaufelder seit 15 Jahren als Vorbehaltsgebiete Oberflächennahe Rohstoffe im Landesentwicklungsplan bzw. Regionalplan ausgewiesen sind und damit bereits so geordnet sind, dass Konflikte lösbar bleiben, wurde aufgrund des schon in der Region vorhandenen Kiessandabbaus nochmals unter Beachtung der aktuellen Sachlage detailliert geprüft, inwieweit das geplante Abbauvorhaben zu einer teilräumlichen Überlastung führen kann.
Im Ergebnis der raumordnerischen Beurteilung sind deshalb Bedingungen festgelegt worden, die mit allen im Teilraum Schneppendorf/Auerbach bestehenden Raumnutzungen einen Konfliktausgleich ermöglichen sollen.
Die Sandwerke Biesern GmbH hatte im vergangenen Jahr für das Abbauvorhaben in Schneppendorf die Durchführung des Raumordnungsverfahrens beantragt, um frühzeitig prüfen zu lassen, ob und wie das Vorhaben mit anderen Planungen und Nutzungsansprüchen in Einklang gebracht werden kann. In einem solchen Verfahren können nur die für den Betrachtungsmaßstab der Raumordnungsebene erheblichen Belange unter dem Gesichtspunkt der Überörtlichkeit in die Prüfung eingehen. Damit werden keine grundstücksscharfen Aussagen bzw. verbindlichen Festlegungen gegenüber privaten Grundstückseigentümern getroffen.