Medieninformationen 2010 [LDC]
[11/2010 - 15.03.2010]
Landesdirektion hat Haushalt der Stadt Chemnitz mit Auflagen genehmigt
Behörde bescheinigt der Stadt bisher ein solides Wirtschaften – Dreistelliger Millionenfehlbetrag droht ab 2011 – Alles auf den Prüfstand
Der Präsident der Landesdirektion Chemnitz Karl Noltze hat den Haushalt der Stadt Chemnitz mit seiner Unterschrift genehmigt.
Der am 27.01.2010 von Stadtrat beschlossene Haushalt der Stadt Chemnitz für 2010 hat ein Gesamtvolumen von 696,4 Mio. € - davon 563,2 Mio. € im Verwaltungshaushalt und 133,2 Mio. € im Vermögenshaushalt. Dabei konnte die Stadt Chemnitz zwar für 2010 nochmals einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen. Allerdings mussten zur Vermeidung eines Haushaltsfehlbetrages alle noch frei verfügbaren Mittel aus der allgemeinen Rücklage – dem Sparstrumpf der Stadt – eingesetzt werden.
Die Landesdirektion Chemnitz wird der Stadt Chemnitz nach den Worten ihres Präsidenten Karl Noltze wie schon in der Vergangenheit mit Rat und Tat zur Seite stehen. „Die Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise schlagen in den nächsten Jahren in Form einer Niveauabsenkung auf die allgemeinen Deckungsmittel in den Haushalten der Kommunen durch. Dem können wir nur begegnen, indem wir alle Anstrengungen unternehmen, um ab dem Jahr 2011 die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen aus eigener Kraft wieder herzustellen und langfristig zu erhalten. Dazu werden wir der Stadt Chemnitz alle erdenkliche Hilfe gewähren.“
Ab dem Jahr 2011 sieht sich die Stadt dann mit erheblichen Haushaltsfehlbeträgen konfrontiert, die sich nach gegenwärtiger Planung bis zum Jahr 2013 auf über 170 Mio. € summieren werden. Damit muss sich die Stadt Chemnitz finanziellen Problemen stellen, die wohl die größte Herausforderung in ihrer jüngeren Geschichte darstellen.
Angesichts dieser bedrohlichen Entwicklung der städtischen Haushaltslage musste die Landesdirektion Chemnitz in der diesjährigen Haushaltsverfügung eine Reihe von Auflagen verfügen. So wird seitens der Landesdirektion insbesondere die Vorlage eines sog. Haushaltssicherungskonzeptes bis Ende Oktober 2010 gefordert, welches die mittelfristige Wiedererlangung eines ausgeglichenen städtischen Haushalts zum Ziel haben muss und an welchem die Stadt bereits arbeitet.
Letztlich war es auch nur im Zusammenhang mit diesen Auflagen möglich, im Rahmen einer Ausnahmeentscheidung die im städtischen Haushalt 2010 enthaltene Kreditaufnahme von 15,7 Mio. € zu genehmigen. Auch hat sich die Landesdirektion bei der Erteilung der diesjährigen Kreditermächtigung davon leiten lassen, dass die Stadt seit Jahren erteilte Kreditermächtigungen nicht in vollem Umfang ausgeschöpft hat und so in der Lage war, ihren Schuldenstand innerhalb der letzten fünf Jahre zusätzlich zu den planmäßigen Tilgungen um 42,4 Mio. € zu reduzieren.
Zudem konnte bisher das Entstehen und Auflaufen von Haushaltsfehlbeträgen vermieden werden, was nicht zuletzt ein Resultat der konsequenten Haushaltsdisziplin ist, welche die Stadt beim Vollzug der Haushalte der letzten Jahre gezeigt hat. Will die Stadt jedoch wie geplant auch in den Folgejahren weitere Kredite zur Finanzierung von Investitionen aufnehmen, muss sie der Landesdirektion im Rahmen des bereits erwähnten Haushaltssicherungskonzeptes nachweisen, wie mittelfristig die Leistungsfähigkeit der Stadt sichergestellt werden soll.
Hinsichtlich der mittelfristigen Finanzprobleme der Stadt Chemnitz fügte der Präsident der Landesdirektion Chemnitz hinzu: "Angesichts des Ausmaßes der ab 2011 drohenden Fehlbeträge müssen dafür in allen Bereichen des städtischen Haushalts alle noch vorhanden Konsolidierungspotentiale gehoben werden, wobei die Stadt auch die Notwendigkeit bisheriger Strukturen auf den Prüfstand stellen muss und auch vor schmerzhaften Einschnitten und unpopulären Entscheidungen nicht zurückschrecken darf. Nur so besteht aller Voraussicht nach überhaupt eine Chance, die Stadt über das Jahr 2010 hinaus wenigstens soweit finanziell handlungsfähig zu halten, dass sie zumindest noch zur Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben in der Lage ist. Dabei wird der Fortschritt bei der Intensivierung der Konsolidierungsbemühungen im Jahr 2010 sowie die sich darin ausdrückende Konsolidierungswille der Stadt Gradmesser für die rechtsaufsichtliche Bewertung der städtischen Haushalte ab 2011 sein.“
Der am 27.01.2010 von Stadtrat beschlossene Haushalt der Stadt Chemnitz für 2010 hat ein Gesamtvolumen von 696,4 Mio. € - davon 563,2 Mio. € im Verwaltungshaushalt und 133,2 Mio. € im Vermögenshaushalt. Dabei konnte die Stadt Chemnitz zwar für 2010 nochmals einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen. Allerdings mussten zur Vermeidung eines Haushaltsfehlbetrages alle noch frei verfügbaren Mittel aus der allgemeinen Rücklage – dem Sparstrumpf der Stadt – eingesetzt werden.
Die Landesdirektion Chemnitz wird der Stadt Chemnitz nach den Worten ihres Präsidenten Karl Noltze wie schon in der Vergangenheit mit Rat und Tat zur Seite stehen. „Die Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise schlagen in den nächsten Jahren in Form einer Niveauabsenkung auf die allgemeinen Deckungsmittel in den Haushalten der Kommunen durch. Dem können wir nur begegnen, indem wir alle Anstrengungen unternehmen, um ab dem Jahr 2011 die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen aus eigener Kraft wieder herzustellen und langfristig zu erhalten. Dazu werden wir der Stadt Chemnitz alle erdenkliche Hilfe gewähren.“
Ab dem Jahr 2011 sieht sich die Stadt dann mit erheblichen Haushaltsfehlbeträgen konfrontiert, die sich nach gegenwärtiger Planung bis zum Jahr 2013 auf über 170 Mio. € summieren werden. Damit muss sich die Stadt Chemnitz finanziellen Problemen stellen, die wohl die größte Herausforderung in ihrer jüngeren Geschichte darstellen.
Angesichts dieser bedrohlichen Entwicklung der städtischen Haushaltslage musste die Landesdirektion Chemnitz in der diesjährigen Haushaltsverfügung eine Reihe von Auflagen verfügen. So wird seitens der Landesdirektion insbesondere die Vorlage eines sog. Haushaltssicherungskonzeptes bis Ende Oktober 2010 gefordert, welches die mittelfristige Wiedererlangung eines ausgeglichenen städtischen Haushalts zum Ziel haben muss und an welchem die Stadt bereits arbeitet.
Letztlich war es auch nur im Zusammenhang mit diesen Auflagen möglich, im Rahmen einer Ausnahmeentscheidung die im städtischen Haushalt 2010 enthaltene Kreditaufnahme von 15,7 Mio. € zu genehmigen. Auch hat sich die Landesdirektion bei der Erteilung der diesjährigen Kreditermächtigung davon leiten lassen, dass die Stadt seit Jahren erteilte Kreditermächtigungen nicht in vollem Umfang ausgeschöpft hat und so in der Lage war, ihren Schuldenstand innerhalb der letzten fünf Jahre zusätzlich zu den planmäßigen Tilgungen um 42,4 Mio. € zu reduzieren.
Zudem konnte bisher das Entstehen und Auflaufen von Haushaltsfehlbeträgen vermieden werden, was nicht zuletzt ein Resultat der konsequenten Haushaltsdisziplin ist, welche die Stadt beim Vollzug der Haushalte der letzten Jahre gezeigt hat. Will die Stadt jedoch wie geplant auch in den Folgejahren weitere Kredite zur Finanzierung von Investitionen aufnehmen, muss sie der Landesdirektion im Rahmen des bereits erwähnten Haushaltssicherungskonzeptes nachweisen, wie mittelfristig die Leistungsfähigkeit der Stadt sichergestellt werden soll.
Hinsichtlich der mittelfristigen Finanzprobleme der Stadt Chemnitz fügte der Präsident der Landesdirektion Chemnitz hinzu: "Angesichts des Ausmaßes der ab 2011 drohenden Fehlbeträge müssen dafür in allen Bereichen des städtischen Haushalts alle noch vorhanden Konsolidierungspotentiale gehoben werden, wobei die Stadt auch die Notwendigkeit bisheriger Strukturen auf den Prüfstand stellen muss und auch vor schmerzhaften Einschnitten und unpopulären Entscheidungen nicht zurückschrecken darf. Nur so besteht aller Voraussicht nach überhaupt eine Chance, die Stadt über das Jahr 2010 hinaus wenigstens soweit finanziell handlungsfähig zu halten, dass sie zumindest noch zur Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben in der Lage ist. Dabei wird der Fortschritt bei der Intensivierung der Konsolidierungsbemühungen im Jahr 2010 sowie die sich darin ausdrückende Konsolidierungswille der Stadt Gradmesser für die rechtsaufsichtliche Bewertung der städtischen Haushalte ab 2011 sein.“