Medieninformationen 2010 [LDC]
[14/2010 - 30.03.2010]
Meilenschritt bei der Verbindung A 72 mit A 4
Bau der Westtrasse kann fortgesetzt werden
Mit Planfeststellungsbeschluss vom 25. März 2010 hat die Landesdirektion Chemnitz das Planfeststellungsverfahren zur S 289 Verlegung nördlich Werdau abgeschlossen. Die genehmigte Baumaßnahme ist ein etwa 2,8 km langes Teilstück der Westtrasse, welches die Autobahn A 72 im Süden bei Reichenbach mit der Autobahn A 4 im Norden bei Schmölln verbinden soll.
Die Infrastrukturmaßnahme "Westtrasse" ist für die gesamte Region Südwestsachsen von besonderer Bedeutung. Sie stellt eine wichtige Voraussetzung für die weitere wirtschaftliche Entwicklung der westsächsischen Region im Raum zwischen Reichenbach, Werdau, Crimmitschau bis Altenburg/ Leipzig dar. Sie erschließt attraktive Industrie- und Gewerbestandorte entlang der Trasse und erfüllt damit Forderungen bereits ansässiger Unternehmen und ermöglicht künftige Unternehmensansiedlungen mit Blick auf eine günstige und schnelle Anbindung an die Bundesbautobahnen.
Der im Süden an das genehmigte Bauvorhaben angrenzende Teilabschnitt der S 289 "Verlegung in Werdau" wurde bereits am 23. Juli des vergangenen Jahres dem Verkehr übergeben. In nördliche Richtung stellt die Maßnahme der S 289 "Verlegung nördlich Werdau" somit einen weiteren wichtigen Schritt zur Herstellung des Lückenschlusses zur A 4 dar. Durch die Verlagerung der Trasse der S 289 auf Bereiche außerhalb des Ortszentrums wird gleichzeitig auch eine Entlastung der Ortschaft vom Durchgangsverkehr erreicht.
Die Trasse, auf der für das Jahr 2020 ein Verkehr von ca. 17.000 Fahrzeugen in 24 Stunden prognostiziert wurde, verläuft entlang der bestehenden Bahnstrecke Hof- Leipzig, so dass durch die örtliche Bündelung der Verkehrsarten neue Betroffenheiten soweit wie möglich minimiert wurden. Zum Schutz der Anwohner vor Lärm wurden drei Lärmschutzwände von insgesamt 425 m Länge geplant. Die Trasse quert mit insgesamt fünf Brückenbauwerken eine kommunale Straße, einen Privatweg und drei Wirtschaftswege.
Die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses wird in Kürze erfolgen.
Die Gelder für den Bau der S 289 nördlich Werdau stehen zur Verfügung. Das Vorhaben wird durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert und kann somit zeitnah umgesetzt werden.
Die Infrastrukturmaßnahme "Westtrasse" ist für die gesamte Region Südwestsachsen von besonderer Bedeutung. Sie stellt eine wichtige Voraussetzung für die weitere wirtschaftliche Entwicklung der westsächsischen Region im Raum zwischen Reichenbach, Werdau, Crimmitschau bis Altenburg/ Leipzig dar. Sie erschließt attraktive Industrie- und Gewerbestandorte entlang der Trasse und erfüllt damit Forderungen bereits ansässiger Unternehmen und ermöglicht künftige Unternehmensansiedlungen mit Blick auf eine günstige und schnelle Anbindung an die Bundesbautobahnen.
Der im Süden an das genehmigte Bauvorhaben angrenzende Teilabschnitt der S 289 "Verlegung in Werdau" wurde bereits am 23. Juli des vergangenen Jahres dem Verkehr übergeben. In nördliche Richtung stellt die Maßnahme der S 289 "Verlegung nördlich Werdau" somit einen weiteren wichtigen Schritt zur Herstellung des Lückenschlusses zur A 4 dar. Durch die Verlagerung der Trasse der S 289 auf Bereiche außerhalb des Ortszentrums wird gleichzeitig auch eine Entlastung der Ortschaft vom Durchgangsverkehr erreicht.
Die Trasse, auf der für das Jahr 2020 ein Verkehr von ca. 17.000 Fahrzeugen in 24 Stunden prognostiziert wurde, verläuft entlang der bestehenden Bahnstrecke Hof- Leipzig, so dass durch die örtliche Bündelung der Verkehrsarten neue Betroffenheiten soweit wie möglich minimiert wurden. Zum Schutz der Anwohner vor Lärm wurden drei Lärmschutzwände von insgesamt 425 m Länge geplant. Die Trasse quert mit insgesamt fünf Brückenbauwerken eine kommunale Straße, einen Privatweg und drei Wirtschaftswege.
Die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses wird in Kürze erfolgen.
Die Gelder für den Bau der S 289 nördlich Werdau stehen zur Verfügung. Das Vorhaben wird durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert und kann somit zeitnah umgesetzt werden.