Medieninformationen 2010 [LDC]
[33/2010 - 02.08.2010]
Mittel für die Pflege der sächsischen Kriegsgräber durch die Landesdirektion Chemnitz ausgereicht
Insgesamt rund 800.000 € Pflegepauschale an 371 Städte und Gemeinden im Freistaat Sachsen bewilligt
Im Jahr 2010 reicht die Landesdirektion Chemnitz an insgesamt 371 sächsische Städte und Gemeinden im gesamten Freistaat Mittel in einem Gesamtvolumen von ca. 788.200 € aus.
Unter den Zuwendungsempfängern erhalten die Städte Leipzig, Dresden. Görlitz und Chemnitz den größten Anteil, da sich dort die meisten zu pflegenden Kriegsgräber befinden.
Die Landesdirektion Chemnitz – sachlich und örtlich zuständig für den Vollzug des Gräbergesetzes im gesamten Freistaat Sachsen seit 1. August 2008 – übernahm ab diesem Jahr auf Grund einer Änderung des Sächsischen Bestattungsgesetzes die Ausreichung der Mittel für die Pflege der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft.
Das Gräbergesetz dient dazu, der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft in besonderer Weise zu gedenken und für künftige Generationen die Erinnerung an die schrecklichen Folgen von Krieg und Gewaltherrschaft wach zu halten. Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft bleiben dauernd bestehen, die Opfer haben ein ewiges Ruherecht.
Die sächsischen Städte und Gemeinden haben die Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft zu pflegen und in sogenannten Gräberlisten zu erfassen. Derzeit sind 25.785 Einzelgräber und 90.352 Quadratmeter Sammelgrabfläche registriert.
Der Freistaat Sachsen erhält vom Bund u.a. eine pauschale Erstattung der Aufwendungen für die regelmäßige Pflege, Instandhaltung und Instandsetzung bzw. Wiederherstellung der Kriegsgräber.
Unter den Zuwendungsempfängern erhalten die Städte Leipzig, Dresden. Görlitz und Chemnitz den größten Anteil, da sich dort die meisten zu pflegenden Kriegsgräber befinden.
Die Landesdirektion Chemnitz – sachlich und örtlich zuständig für den Vollzug des Gräbergesetzes im gesamten Freistaat Sachsen seit 1. August 2008 – übernahm ab diesem Jahr auf Grund einer Änderung des Sächsischen Bestattungsgesetzes die Ausreichung der Mittel für die Pflege der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft.
Das Gräbergesetz dient dazu, der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft in besonderer Weise zu gedenken und für künftige Generationen die Erinnerung an die schrecklichen Folgen von Krieg und Gewaltherrschaft wach zu halten. Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft bleiben dauernd bestehen, die Opfer haben ein ewiges Ruherecht.
Die sächsischen Städte und Gemeinden haben die Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft zu pflegen und in sogenannten Gräberlisten zu erfassen. Derzeit sind 25.785 Einzelgräber und 90.352 Quadratmeter Sammelgrabfläche registriert.
Der Freistaat Sachsen erhält vom Bund u.a. eine pauschale Erstattung der Aufwendungen für die regelmäßige Pflege, Instandhaltung und Instandsetzung bzw. Wiederherstellung der Kriegsgräber.