Medieninformationen 2010 [LDC]
[36/2010 - 18.08.2010]
Insgesamt rund 800.000 € Pflegepauschale an 371 Städte und Gemeinden im Freistaat Sachsen bewilligt
Landesdirektion Chemnitz reicht Mittel für die Pflege der sächsischen Kriegs-gräber aus – Ergänzende Informationen zur PM vom 2. August
Im Jahr 2010 reicht die Landesdirektion Chemnitz an insgesamt 371 sächsische Städte und Gemeinden im gesamten Freistaat Mittel in einem Gesamtvolumen von ca. 788.200 € aus.
Grundlage für die Berechnung der Pflegepauschale sind die der Landesdirektion Chemnitz vorliegenden Gräberlisten. Die Pflegepauschale beträgt 16 € für ein Einzelgrab und 5,50 € für einen Quadratmeter Sammelgrabfläche, wobei je Toten höchstens ein Quadratmeter anerkannt wird. Im Rahmen der Gleichbehandlung wird in begründeten Einzelfällen von den pauschalen Pflegesätzen abgewichen.
Im Freistaat Sachsen gibt es nach derzeitigen Erkenntnissen mehr als 900 Kriegsgräberstätten. Die Ruhestätten sind vielfältig: es beginnt bei einem Einzelgrab auf dem einen Friedhof und endet bei Sammelgrabflächen von 16.000 Quadratmetern. In der Regel befinden sich die Ruhestätten auf den kommunalen und kirchlichen Friedhöfen. In Orten mit sehr vielen Opfern gleicher Staatsangehörigkeit wurden damals eigenständige Ehrenfriedhöfe angelegt, insbesondere für sowjetische Opfer wurden eigene Anlagen errichtet.
Sehr viele Opfer sind bspw. auf den Städtischen Friedhöfen in Chemnitz, Dresden und Leipzig zur Ruhe gebettet. Sehr bekannt ist außerdem der Ehrenhain in Zeithain (Landkreis Meißen) mit mehr als 30.000 sowjetischen Opfern. Im April 2010 – nach dessen Wiederherstellung – wurde der Waldfriedhof in Zeithain (überwiegend deutsche Opfer) der Öffentlichkeit übergeben. Der 65. Jahrestag der Befreiung Deutschlands konnte auf – in den vergangenen Jahren – sanierten Anlagen in Torgau und Görlitz-Rauschwalde begangen werden. Derzeit laufen Planungen für die Anlegung einer Sammelgrabfläche für die Opfer der Euthanasieanstalt in Pirna-Sonnenstein. Auch die Opfer von KZ-Außenlagern ruhen teilweise auf eigenständigen Anlagen.
Im Vogtlandkreis gibt es beispielsweise insgesamt 56 Kriegsgräberstätten mit 680 Einzelgräbern und einer Sammelgrabfläche von 3.035 Quadratmetern. Davon befinden sich sechs Kriegsgräberstätten in der Stadt Plauen (mit Ortsteilen). Demzufolge flossen bzw. fließen in den Vogtlandkreis 25.900 €.
Interessanterweise entwickelte sich in den letzten Jahren eine lebhafte ehrenamtlich tätige Erinnerungskulturszene aus Interessengruppen, Ehemaligenorganisationen und gedenkstättenbezogenen Vereinen.
Bei der Mittelzuweisung ergibt sich bei den Direktionsbezirken folgendes Bild:
Im Jahr 2010 reicht die Landesdirektion Chemnitz an insgesamt 371 sächsische Städte und Gemeinden im gesamten Freistaat Mittel in einem Gesamtvolumen von ca. 788.200 € aus.
Grundlage für die Berechnung der Pflegepauschale sind die der Landesdirektion Chemnitz vorliegenden Gräberlisten. Die Pflegepauschale beträgt 16 € für ein Einzelgrab und 5,50 € für einen Quadratmeter Sammelgrabfläche, wobei je Toten höchstens ein Quadratmeter anerkannt wird. Im Rahmen der Gleichbehandlung wird in begründeten Einzelfällen von den pauschalen Pflegesätzen abgewichen.
Im Freistaat Sachsen gibt es nach derzeitigen Erkenntnissen mehr als 900 Kriegsgräberstätten. Die Ruhestätten sind vielfältig: es beginnt bei einem Einzelgrab auf dem einen Friedhof und endet bei Sammelgrabflächen von 16.000 Quadratmetern. In der Regel befinden sich die Ruhestätten auf den kommunalen und kirchlichen Friedhöfen. In Orten mit sehr vielen Opfern gleicher Staatsangehörigkeit wurden damals eigenständige Ehrenfriedhöfe angelegt, insbesondere für sowjetische Opfer wurden eigene Anlagen errichtet.
Sehr viele Opfer sind bspw. auf den Städtischen Friedhöfen in Chemnitz, Dresden und Leipzig zur Ruhe gebettet. Sehr bekannt ist außerdem der Ehrenhain in Zeithain (Landkreis Meißen) mit mehr als 30.000 sowjetischen Opfern. Im April 2010 – nach dessen Wiederherstellung – wurde der Waldfriedhof in Zeithain (überwiegend deutsche Opfer) der Öffentlichkeit übergeben. Der 65. Jahrestag der Befreiung Deutschlands konnte auf – in den vergangenen Jahren – sanierten Anlagen in Torgau und Görlitz-Rauschwalde begangen werden. Derzeit laufen Planungen für die Anlegung einer Sammelgrabfläche für die Opfer der Euthanasieanstalt in Pirna-Sonnenstein. Auch die Opfer von KZ-Außenlagern ruhen teilweise auf eigenständigen Anlagen.
Im Vogtlandkreis gibt es beispielsweise insgesamt 56 Kriegsgräberstätten mit 680 Einzelgräbern und einer Sammelgrabfläche von 3.035 Quadratmetern. Davon befinden sich sechs Kriegsgräberstätten in der Stadt Plauen (mit Ortsteilen). Demzufolge flossen bzw. fließen in den Vogtlandkreis 25.900 €.
Interessanterweise entwickelte sich in den letzten Jahren eine lebhafte ehrenamtlich tätige Erinnerungskulturszene aus Interessengruppen, Ehemaligenorganisationen und gedenkstättenbezogenen Vereinen.
Bei der Mittelzuweisung ergibt sich bei den Direktionsbezirken folgendes Bild:
Unter den Zuwendungsempfängern erhalten die Städte Leipzig, Dresden, Görlitz und Chemnitz den größten Anteil, da sich dort die meisten zu pflegenden Kriegsgräber befinden.
Die Landesdirektion Chemnitz – sachlich und örtlich zuständig für den Vollzug des Gräbergesetzes im gesamten Freistaat Sachsen seit 1. August 2008 – übernahm ab diesem Jahr auf Grund einer Änderung des Sächsischen Bestattungsgesetzes die Ausreichung der Mittel für die Pflege der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft.
Das Gräbergesetz dient dazu, der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft in besonderer Weise zu gedenken und für künftige Generationen die Erinnerung an die schrecklichen Folgen von Krieg und Gewaltherrschaft wach zu halten. Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft bleiben dauernd bestehen, die Opfer haben ein ewiges Ruherecht.
Die sächsischen Städte und Gemeinden haben die Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft zu pflegen und in sogenannten Gräberlisten zu erfassen. Der Freistaat Sachsen erhält vom Bund u.a. eine pauschale Erstattung der Aufwendungen für die regelmäßige Pflege, Instandhaltung und Instandsetzung bzw. Wiederherstellung der Kriegsgräber.
Grundlage für die Berechnung der Pflegepauschale sind die der Landesdirektion Chemnitz vorliegenden Gräberlisten. Die Pflegepauschale beträgt 16 € für ein Einzelgrab und 5,50 € für einen Quadratmeter Sammelgrabfläche, wobei je Toten höchstens ein Quadratmeter anerkannt wird. Im Rahmen der Gleichbehandlung wird in begründeten Einzelfällen von den pauschalen Pflegesätzen abgewichen.
Im Freistaat Sachsen gibt es nach derzeitigen Erkenntnissen mehr als 900 Kriegsgräberstätten. Die Ruhestätten sind vielfältig: es beginnt bei einem Einzelgrab auf dem einen Friedhof und endet bei Sammelgrabflächen von 16.000 Quadratmetern. In der Regel befinden sich die Ruhestätten auf den kommunalen und kirchlichen Friedhöfen. In Orten mit sehr vielen Opfern gleicher Staatsangehörigkeit wurden damals eigenständige Ehrenfriedhöfe angelegt, insbesondere für sowjetische Opfer wurden eigene Anlagen errichtet.
Sehr viele Opfer sind bspw. auf den Städtischen Friedhöfen in Chemnitz, Dresden und Leipzig zur Ruhe gebettet. Sehr bekannt ist außerdem der Ehrenhain in Zeithain (Landkreis Meißen) mit mehr als 30.000 sowjetischen Opfern. Im April 2010 – nach dessen Wiederherstellung – wurde der Waldfriedhof in Zeithain (überwiegend deutsche Opfer) der Öffentlichkeit übergeben. Der 65. Jahrestag der Befreiung Deutschlands konnte auf – in den vergangenen Jahren – sanierten Anlagen in Torgau und Görlitz-Rauschwalde begangen werden. Derzeit laufen Planungen für die Anlegung einer Sammelgrabfläche für die Opfer der Euthanasieanstalt in Pirna-Sonnenstein. Auch die Opfer von KZ-Außenlagern ruhen teilweise auf eigenständigen Anlagen.
Im Vogtlandkreis gibt es beispielsweise insgesamt 56 Kriegsgräberstätten mit 680 Einzelgräbern und einer Sammelgrabfläche von 3.035 Quadratmetern. Davon befinden sich sechs Kriegsgräberstätten in der Stadt Plauen (mit Ortsteilen). Demzufolge flossen bzw. fließen in den Vogtlandkreis 25.900 €.
Interessanterweise entwickelte sich in den letzten Jahren eine lebhafte ehrenamtlich tätige Erinnerungskulturszene aus Interessengruppen, Ehemaligenorganisationen und gedenkstättenbezogenen Vereinen.
Bei der Mittelzuweisung ergibt sich bei den Direktionsbezirken folgendes Bild:
Im Jahr 2010 reicht die Landesdirektion Chemnitz an insgesamt 371 sächsische Städte und Gemeinden im gesamten Freistaat Mittel in einem Gesamtvolumen von ca. 788.200 € aus.
Grundlage für die Berechnung der Pflegepauschale sind die der Landesdirektion Chemnitz vorliegenden Gräberlisten. Die Pflegepauschale beträgt 16 € für ein Einzelgrab und 5,50 € für einen Quadratmeter Sammelgrabfläche, wobei je Toten höchstens ein Quadratmeter anerkannt wird. Im Rahmen der Gleichbehandlung wird in begründeten Einzelfällen von den pauschalen Pflegesätzen abgewichen.
Im Freistaat Sachsen gibt es nach derzeitigen Erkenntnissen mehr als 900 Kriegsgräberstätten. Die Ruhestätten sind vielfältig: es beginnt bei einem Einzelgrab auf dem einen Friedhof und endet bei Sammelgrabflächen von 16.000 Quadratmetern. In der Regel befinden sich die Ruhestätten auf den kommunalen und kirchlichen Friedhöfen. In Orten mit sehr vielen Opfern gleicher Staatsangehörigkeit wurden damals eigenständige Ehrenfriedhöfe angelegt, insbesondere für sowjetische Opfer wurden eigene Anlagen errichtet.
Sehr viele Opfer sind bspw. auf den Städtischen Friedhöfen in Chemnitz, Dresden und Leipzig zur Ruhe gebettet. Sehr bekannt ist außerdem der Ehrenhain in Zeithain (Landkreis Meißen) mit mehr als 30.000 sowjetischen Opfern. Im April 2010 – nach dessen Wiederherstellung – wurde der Waldfriedhof in Zeithain (überwiegend deutsche Opfer) der Öffentlichkeit übergeben. Der 65. Jahrestag der Befreiung Deutschlands konnte auf – in den vergangenen Jahren – sanierten Anlagen in Torgau und Görlitz-Rauschwalde begangen werden. Derzeit laufen Planungen für die Anlegung einer Sammelgrabfläche für die Opfer der Euthanasieanstalt in Pirna-Sonnenstein. Auch die Opfer von KZ-Außenlagern ruhen teilweise auf eigenständigen Anlagen.
Im Vogtlandkreis gibt es beispielsweise insgesamt 56 Kriegsgräberstätten mit 680 Einzelgräbern und einer Sammelgrabfläche von 3.035 Quadratmetern. Davon befinden sich sechs Kriegsgräberstätten in der Stadt Plauen (mit Ortsteilen). Demzufolge flossen bzw. fließen in den Vogtlandkreis 25.900 €.
Interessanterweise entwickelte sich in den letzten Jahren eine lebhafte ehrenamtlich tätige Erinnerungskulturszene aus Interessengruppen, Ehemaligenorganisationen und gedenkstättenbezogenen Vereinen.
Bei der Mittelzuweisung ergibt sich bei den Direktionsbezirken folgendes Bild:
Direktions- bezirk |
Kreisfreie Städte und Landkreise |
Anzahl der Einzelgräber |
Sammelgrab-fläche in qm | Erstattungs- betrag in T€" |
---|---|---|---|---|
Chemnitz |
Chemnitz, Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Vogtlandkreis, Landkreis Zwickau |
6.565 | 16.651 | 190,5 |
Dresden |
Dresden, Landkreise Bautzen, Görlitz, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge |
10.453 | 69.449 | 434,0 |
Leipzig |
Leipzig, Landkreis Leipzig, Nordsachsen | 8.770 | 4.252 | 163,7 |
Freistaat Sachsen | 25.788 | 90.352 | 788,2 |
Unter den Zuwendungsempfängern erhalten die Städte Leipzig, Dresden, Görlitz und Chemnitz den größten Anteil, da sich dort die meisten zu pflegenden Kriegsgräber befinden.
Die Landesdirektion Chemnitz – sachlich und örtlich zuständig für den Vollzug des Gräbergesetzes im gesamten Freistaat Sachsen seit 1. August 2008 – übernahm ab diesem Jahr auf Grund einer Änderung des Sächsischen Bestattungsgesetzes die Ausreichung der Mittel für die Pflege der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft.
Das Gräbergesetz dient dazu, der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft in besonderer Weise zu gedenken und für künftige Generationen die Erinnerung an die schrecklichen Folgen von Krieg und Gewaltherrschaft wach zu halten. Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft bleiben dauernd bestehen, die Opfer haben ein ewiges Ruherecht.
Die sächsischen Städte und Gemeinden haben die Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft zu pflegen und in sogenannten Gräberlisten zu erfassen. Der Freistaat Sachsen erhält vom Bund u.a. eine pauschale Erstattung der Aufwendungen für die regelmäßige Pflege, Instandhaltung und Instandsetzung bzw. Wiederherstellung der Kriegsgräber.