Medieninformationen 2010 [LDC]
[44/2010 - 22.09.2010]
Landesdirektion Chemnitz genehmigt Hochwasserschutzanlagen am Moritzbach in Zwickau-Pölbitz
Anlagen sollen Rückstauerscheinungen aus der Zwickauer Mulde ausschließen – Baubeginn ist 2011 – Kosten belaufen sich auf 1,1 Mio. €
Die Landesdirektion Chemnitz hat am 8. September 2010 den Plan für die Errichtung von Hochwasserschutzanlagen entlang des Moritzbaches in Zwickau festgestellt. Diese sollen Teile der Zwickauer Ortschaft Pölbitz vor Rückstauerscheinungen im Hochwasserfall aus der Zwickauer Mulde schützen.
Das Vorhaben umfasst die Herstellung einer Hochwasserschutzmauer auf einer Länge von 513 m stromauf zur Mündung des Moritzbaches bis zur Brücke Angerstraße als Aufsatz auf die vorhandene Ufermauer. Damit die Hochwasserschutzmauer errichtet werden kann, ist aus statisch-konstruktiven Erfordernissen gleichzeitig die bauliche Sanierung des Bettes und der Ufermauern des Moritzbaches vorgesehen. Zur Kompensation der mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft erfolgte bereits in diesem Jahr die Pflanzung von 100 Bäumen im Zuge der Errichtung einer Allee im Schwanenteichpark der Stadt Zwickau.
Die Hochwasserschutzmaßnahmen entsprechen den Vorgaben des maßgebenden Hochwasserschutzkonzeptes der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen. Gemäß diesem Hochwasserschutzkonzept ist für das Stadtgebiet Zwickau ein Schutz gegen die Überflutung bei einem Hochwasserabfluss, welcher statistisch alle 100 Jahre überschritten wird (HQ100), vorgesehen.
Da die Zwickauer Mulde im Hochwasserfall in den Moritzbach zurück staut, ist es erforderlich, dass zur Schließung der Deichlinie an der Zwickauer Mulde auch der Rückstaubereich in den Moritzbach entsprechende Hochwasserschutzanlagen erhält. Die Umsetzung der Maßnahmen ist dringend geboten, da die bestehenden Ufermauern des Moritzbaches eine unzureichende Höhe aufweisen, so dass sie bereits bei Hochwasserereignissen der Zwickauer Mulde mit einer Wiederkehrwahrscheinlichkeit von ca. 50 Jahren überströmt werden. Wegen der geschlossenen Wohnbebauung sowie öffentlicher, verkehrstechnischer und gewerblicher Einrichtungen in diesem Bereich gibt es hier ein hohes Schadenspotenzial für die Stadt Zwickau.
In dem Planfeststellungsverfahren sind die privaten Belange der Betroffenen sowie die öffentlichen Belange ausgewogen geklärt worden. Im Rahmen des durchgeführten An-hörungsverfahrens sorgte eine ursprünglich vorgesehene Winkelstützwand, welche entlang der Straße zum Schwimmbad verlief, für Einwendungen der anliegenden Grundstückseigentümer und -pächter. Diese Wand ist nicht mehr vorgesehen, da es während des Verfahrens zu einer Planänderung kam. Als Alternative ist eine Gelän-deaufhöhung im Bereich Angerstraße/Einmündung Badweg/Kirchsteig um ca. 30 cm auf einer Fläche von ca. 230 Quadratmetern vorgesehen. Die Aufhöhung wird durch den Einbau von Straßenborden und gleichzeitiger Anhebung der Straße erreicht. Sie erfüllt nunmehr den Zweck, das Hinterlaufen der Hochwasserschutzlinie unmittelbar am oberen Ende des Planungsabschnittes zu verhindern.
Die vorgesehenen Baumaßnahmen werden voraussichtlich ab 2011 beginnen und haben einen Kostenumfang von insgesamt 1,1 Mio. €.
Das Vorhaben umfasst die Herstellung einer Hochwasserschutzmauer auf einer Länge von 513 m stromauf zur Mündung des Moritzbaches bis zur Brücke Angerstraße als Aufsatz auf die vorhandene Ufermauer. Damit die Hochwasserschutzmauer errichtet werden kann, ist aus statisch-konstruktiven Erfordernissen gleichzeitig die bauliche Sanierung des Bettes und der Ufermauern des Moritzbaches vorgesehen. Zur Kompensation der mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft erfolgte bereits in diesem Jahr die Pflanzung von 100 Bäumen im Zuge der Errichtung einer Allee im Schwanenteichpark der Stadt Zwickau.
Die Hochwasserschutzmaßnahmen entsprechen den Vorgaben des maßgebenden Hochwasserschutzkonzeptes der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen. Gemäß diesem Hochwasserschutzkonzept ist für das Stadtgebiet Zwickau ein Schutz gegen die Überflutung bei einem Hochwasserabfluss, welcher statistisch alle 100 Jahre überschritten wird (HQ100), vorgesehen.
Da die Zwickauer Mulde im Hochwasserfall in den Moritzbach zurück staut, ist es erforderlich, dass zur Schließung der Deichlinie an der Zwickauer Mulde auch der Rückstaubereich in den Moritzbach entsprechende Hochwasserschutzanlagen erhält. Die Umsetzung der Maßnahmen ist dringend geboten, da die bestehenden Ufermauern des Moritzbaches eine unzureichende Höhe aufweisen, so dass sie bereits bei Hochwasserereignissen der Zwickauer Mulde mit einer Wiederkehrwahrscheinlichkeit von ca. 50 Jahren überströmt werden. Wegen der geschlossenen Wohnbebauung sowie öffentlicher, verkehrstechnischer und gewerblicher Einrichtungen in diesem Bereich gibt es hier ein hohes Schadenspotenzial für die Stadt Zwickau.
In dem Planfeststellungsverfahren sind die privaten Belange der Betroffenen sowie die öffentlichen Belange ausgewogen geklärt worden. Im Rahmen des durchgeführten An-hörungsverfahrens sorgte eine ursprünglich vorgesehene Winkelstützwand, welche entlang der Straße zum Schwimmbad verlief, für Einwendungen der anliegenden Grundstückseigentümer und -pächter. Diese Wand ist nicht mehr vorgesehen, da es während des Verfahrens zu einer Planänderung kam. Als Alternative ist eine Gelän-deaufhöhung im Bereich Angerstraße/Einmündung Badweg/Kirchsteig um ca. 30 cm auf einer Fläche von ca. 230 Quadratmetern vorgesehen. Die Aufhöhung wird durch den Einbau von Straßenborden und gleichzeitiger Anhebung der Straße erreicht. Sie erfüllt nunmehr den Zweck, das Hinterlaufen der Hochwasserschutzlinie unmittelbar am oberen Ende des Planungsabschnittes zu verhindern.
Die vorgesehenen Baumaßnahmen werden voraussichtlich ab 2011 beginnen und haben einen Kostenumfang von insgesamt 1,1 Mio. €.