Aufgaben - Abteilung 2
Referate 27 - Feuerwehrwesen, Rettungsdienste, Katastrophen- und Zivilschutz
Katastrophenschutz
- Fach- und Rechtsaufsicht über die unteren KatS-Behörden
- Allgemeine und besondere Katastrophenschutzplanung
- Anleitung und Überwachung der Ausbildungs- und Übungsplanung und deren Durchführung
- Aufsicht über die Katastrophenschutzplanung
- Bundesauftragsverwaltung (Fahrzeuge, Ausstattung, Haushalt)*
- Helferangelegenheiten (Stärkung des Ehrenamtes)*
- Staats- und länderübergreifende Zusammenarbeit
- Führungseinrichtung im Krisen- und Katastrophenmanagement
- Zusammenwirken mit den am Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Unternehmen, Leistungserbringern und privaten Hilfsorganisationen
- Organisation, Planung im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung
- Sicherstellung der Telekommunikation, Mitwirkung bei der Sicherstellung von Ernährung und Transportmittel
Wehrangelegenheiten
- zivil-militärische Zusammenarbeit
- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Zusammenhang mit Übungen der Bundeswehr- und NATO-Streitkräfte im Freistaat Sachsen
Feuerwehrwesen
- Rechtsaufsicht über die unteren Brandschutzbehörden sowie die Feuerwehren gem. SächsBRKG, SächsFWVO
- Fachliche Kontrolle Brandschutzbedarfspläne der Kreisfreien Städte
- Fachberatung (z.B. Empfehlungen bei der Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen der kreisangehörigen Gemeinden, Planung der überörtlichen Einsatzkonzeption)
- Anerkennung- und Anordnung von Werkfeuerwehren gem. § 21 SächsBRKG und der SächsFwVO
- Ehren- und Leistungsabzeichen der Feuerwehr; Umsetzung der Jubiläumszuwendungsverordnung
- Aufsicht über die Planungen des Einsatzes der Feuerwehren für Objekte mit besonderen Gefahren; Anfertigen von Analysen und Vorschlägen zur Stationierung entsprechender Technik
- Erteilung von Funkgenehmigungen im BOS-Bereich
- Waldbrandschutz
Rettungsdienst
- Rechtsaufsicht über die Träger des Rettungsdienstes
- Genehmigungsverfahren für Rettungsdienstbereichspläne gem. § 26 (2) SächsBRKG
- Ermächtigung von Rettungswachen zur Annahme von Schülern nach § 6 Abs. 1 NotSanG
- Überwachung der Lehrrettungswachen
- Aufsicht Luftrettung für den Freistaat Sachsen
Vormerkstelle
Berufliche Eingliederung von Soldaten auf Zeit in den öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen (Landes- und Kommunalverwaltung) nach § 10 Soldatenversorgungsgesetz.