Medieninformationen 2012 [LDL]
[003/2012 - 23.01.2012]
Eilenburger Papierfabrik darf Produktionskapazität erweitern
Landesdirektion erteilt immissionsschutzrechtliche Genehmigung
Die Landesdirektion Leipzig hat jetzt der in Eilenburg ansässigen Firma Stora Enso Sachsen GmbH die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Erweiterung der Produktionskapazität auf 430.000 Tonnen pro Jahr bzw. 1.300 Tonnen pro Tag erteilt. Der Genehmigung ging ein Antrag des Unternehmens vom 27.05.2011 voraus. Für das Vorhaben wird seitens des Unternehmens eine Investitionssumme von 26 Millionen Euro veranschlagt. Die Produktionssteigerung soll erreicht werden u.a. durch Veränderungen im Bereich der Sieb- und Pressenpartie, der Trockenpartie, des Kalanders und der Vakuumanlage. So wird der Kalander (beheizte Rollen, zwischen denen die Papierbahnen bewegt werden) erneuert und die Heizleistung des Kalanders erhöht. Des Weiteren wird ein flexibles Schichtsystem eingerichtet.
Durch die Errichtung zusätzlicher LKW-Stellflächen im Bereich der Pforte und Änderungen im Bereich der Zufahrt und Parkplätze werden zusätzliche Flächen innerhalb des Betriebsgeländes in Anspruch genommen. Diese sind bereits jetzt versiegelt.
Die Antragsunterlagen wurden im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung unter Einbeziehung der zuständigen Fachbehörden geprüft. Gegen das Vorhaben wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung keine Einwendungen erhoben.
Nebenbestimmungen im Genehmigungsbescheid, deren Einhaltung behördlich überwacht wird, sollen sicherstellen, dass die Anlage bestimmungsgemäß betrieben wird und insbesondere die einschlägigen Vorschriften zur Gewährleistung des Lärmschutzes eingehalten werden. Darüber hinaus wurden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt durch eine Umweltverträglichkeitsprüfung geprüft. Im Ergebnis dieser Prüfung wurde festgestellt, dass das Vorhaben keine nachhaltigen Auswirkungen auf Natur und Landschaft, Gewässer, Boden, Klima und Luft sowie Menschen, Sach- und Kulturgüter hat.
Durch die Errichtung zusätzlicher LKW-Stellflächen im Bereich der Pforte und Änderungen im Bereich der Zufahrt und Parkplätze werden zusätzliche Flächen innerhalb des Betriebsgeländes in Anspruch genommen. Diese sind bereits jetzt versiegelt.
Die Antragsunterlagen wurden im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung unter Einbeziehung der zuständigen Fachbehörden geprüft. Gegen das Vorhaben wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung keine Einwendungen erhoben.
Nebenbestimmungen im Genehmigungsbescheid, deren Einhaltung behördlich überwacht wird, sollen sicherstellen, dass die Anlage bestimmungsgemäß betrieben wird und insbesondere die einschlägigen Vorschriften zur Gewährleistung des Lärmschutzes eingehalten werden. Darüber hinaus wurden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt durch eine Umweltverträglichkeitsprüfung geprüft. Im Ergebnis dieser Prüfung wurde festgestellt, dass das Vorhaben keine nachhaltigen Auswirkungen auf Natur und Landschaft, Gewässer, Boden, Klima und Luft sowie Menschen, Sach- und Kulturgüter hat.