Medieninformationen 2012 [LDL]
[008/2012 - 15.02.2012]
Landesdirektion genehmigt Landkreis Leipzig Haushalt für 2012
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes notwendig
Die Landesdirektion Leipzig hat jetzt den Haushalt des Landkreises Leipzig für 2012 genehmigt. Der Haushaltsplan für das Jahr 2012 umfasst ein Gesamtvolumen von 407.820.500 Euro, wovon 382.047.500 Euro auf den Verwaltungshaushalt und 25.773.000 EUR auf den Vermögenshaushalt entfallen. Einen Ausgleich der Einnahmen und Ausgaben in diesem Haushaltsjahr konnte der Landkreis nur über einen höheren Ansatz der allgemeinen Schlüsselzuweisung (plus 4,2 Millionen Euro) darstellen. Dabei erwartet der Landkreis, dass der Freistaat Sachsen aufgrund gestiegener Steuereinnahmen den Landkreisen und Kreisfreien Städten zusätzliche Mittel zur Verfügung stellt. Weil diese angenommenen zusätzlichen Einnahmen nicht umfänglich gesichert sind, hat die Landesdirektion die Genehmigung mit einer quartalsweisen Berichterstattung des Landkreises gegenüber der Landesdirektion und dem möglichen Einsatz einer Haushaltssperre verknüpft. Damit soll der unterjährige Haushaltsausgleich zwingend gewährleistet werden.
Zusätzlich wurde die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes beauflagt, da der Landkreis Leipzig für die Haushaltsjahre 2013 bis 2015 keine ausgeglichene Finanzplanung vorweisen konnte. Selbst die vom Kreistag beschlossene Erhöhung des Kreisumlagesatzes von 29,2 Prozent auf nunmehr 30,5 Prozent kann einen Haushaltsausgleich in dem betrachteten Zeitraum nicht sicherstellen. Die Haushaltssituation deutet darauf hin, dass das freiwillige Haushaltssicherungskonzept weitergeführt und zudem noch ausgebaut werden muss, damit zukünftig den Ausgaben auch ausreichende Einnahmen gegenüberstehen. Dies wird ab dem kommenden Haushaltsjahr mehr an Bedeutung gewinnen, da ab 2013 das kamerale Haushaltssystem auf die doppische Haushaltsführung umgestellt wird. Das Ressourcenverbrauchskonzept – abgeleitet aus dem Prinzip der Generationengerechtigkeit – fordert, dass jede Generation die von ihr verbrauchten Ressourcen erwirtschaften soll.
Weiterhin hat die Landesdirektion den Landkreis Leipzig im Bescheid darauf hingewiesen, dass die Erfüllung von Pflichtaufgaben Vorrang vor der Erfüllung freiwilliger Aufgaben hat. Zum Abbau eines Investitionsstaues sollte das Augenmerk des Landkreises im Investitionsbereich liegen, um den Bereich der infrastrukturellen Grundversorgung nachhaltig zu ertüchtigen. In diesem Zusammenhang wurde der Landkreis aufgefordert, das Haushaltsbudget für die Schulsozialarbeit (eine freiwillige Aufgabe des Landkreises), dessen Ansatz im Vergleich zum Vorjahr nahezu verdreifacht worden ist, kritisch zu prüfen.
Zusätzlich wurde die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes beauflagt, da der Landkreis Leipzig für die Haushaltsjahre 2013 bis 2015 keine ausgeglichene Finanzplanung vorweisen konnte. Selbst die vom Kreistag beschlossene Erhöhung des Kreisumlagesatzes von 29,2 Prozent auf nunmehr 30,5 Prozent kann einen Haushaltsausgleich in dem betrachteten Zeitraum nicht sicherstellen. Die Haushaltssituation deutet darauf hin, dass das freiwillige Haushaltssicherungskonzept weitergeführt und zudem noch ausgebaut werden muss, damit zukünftig den Ausgaben auch ausreichende Einnahmen gegenüberstehen. Dies wird ab dem kommenden Haushaltsjahr mehr an Bedeutung gewinnen, da ab 2013 das kamerale Haushaltssystem auf die doppische Haushaltsführung umgestellt wird. Das Ressourcenverbrauchskonzept – abgeleitet aus dem Prinzip der Generationengerechtigkeit – fordert, dass jede Generation die von ihr verbrauchten Ressourcen erwirtschaften soll.
Weiterhin hat die Landesdirektion den Landkreis Leipzig im Bescheid darauf hingewiesen, dass die Erfüllung von Pflichtaufgaben Vorrang vor der Erfüllung freiwilliger Aufgaben hat. Zum Abbau eines Investitionsstaues sollte das Augenmerk des Landkreises im Investitionsbereich liegen, um den Bereich der infrastrukturellen Grundversorgung nachhaltig zu ertüchtigen. In diesem Zusammenhang wurde der Landkreis aufgefordert, das Haushaltsbudget für die Schulsozialarbeit (eine freiwillige Aufgabe des Landkreises), dessen Ansatz im Vergleich zum Vorjahr nahezu verdreifacht worden ist, kritisch zu prüfen.