Medieninformationen 2012
[008/2012 - 14.03.2012]
Hochwasserschutz an der Elbe wird verbessert
Landesdirektion erlässt Planfeststellungsbeschluss für Vorhaben zwischen Brottewitz und der Torgauer Elbbrücke
Die Landesdirektion hat kürzlich gegenüber der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen für die grundhafte Instandsetzung des rechtsseitigen Elbedeiches zwischen Brottewitz und der Torgauer Elbbrücke im Bereich des Bauabschnitts Z 9.2 einen Planfeststellungsbeschluss erlassen. Damit können für diesen Bauabschnitt die Ausführungsplanung erarbeitet und im Anschluss die Hochwasserschutzmaßnahmen baulich realisiert werden, um die aktuell vorhandenen Sicherheitsdefizite zu beheben.
Der 1.680 Meter lange Deichabschnitt befindet sich im rechten Elbvorland südlich der Stadt Torgau auf dem Gebiet der Gemeinde Arzberg und schützt insbesondere die Ortslage Kamitz sowie ausgedehnte landwirtschaftliche Nutzflächen. Von dem Vorhaben sind Flurstücke der Gemarkungen Arzberg und Triestewitz betroffen. Obwohl in einem Teilbereich des Deichabschnitts Z 9.2 bereits im Jahr 2005 von der Antragstellerin im Zuge von Sofortmaßnahmen zur Deichnotsicherung eine Auflast aus Schotter in Form einer landseitigen Berme an den Deich angeschüttet wurde, weist der Deich nach wie vor Mängel auf, die eine grundhafte Instandsetzung erforderlich machen. Diese Mängel beziehen sich vor allem auf die unzureichende Deichhöhe, die Deichgeometrie und die Standsicherheit.
Die planfestgestellte Ausbauvariante sieht vor, den Deich auf der vorhandenen Trasse zu ertüchtigen und einen 2-Zonendeich mit einem homogenen, bindigen Deichkörper sowie einem luftseitigen Filterprisma als Drainkörper zu errichten. Der überwiegende Teil des Deichabschnitts Z 9.2 soll beginnend an der wasserseitigen Deichkrone zur Landseite hin aufgehöht und verbreitert werden. Nur in einem kurzen Bereich von 115 Metern ist die Erhöhung und Verbreiterung zur Wasserseite hin vorgesehen. Am Abschnittsende, im Bereich der direkt am Deich liegenden Bebauung wird die Erhöhung und Verbreiterung mittels einer Sonderkonstruktion (Spundwand) vorgenommen. Von den Deichinstandsetzungsmaßnahmen umfasst sind auch der Rückbau und die Neuerrichtung der nach Kamitz führenden Kreisstraße K 8911 auf einer Länge von 340 Metern sowie die Ertüchtigung der Deichüberfahrt bei km 16+580.
Der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Planunterlagen werden in der Zeit vom 10. bis 23. April 2012 in den Räumen der Gemeindeverwaltung Arzberg, Platz der Einheit 1, 04886 Arzberg und in der Landesdirektion Sachsen, Standort Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, Raum 435 zur Einsicht ausgelegt.