Medieninformationen 2012
[014/2012 - 02.04.2012]
Zielabweichungsverfahren für das Vorhaben „ADAC-Rennsportarena Mülsen-Sachsenring“
Sondergebiet für Sport und Freizeit unter Nebenbestimmungen zugelassen
Die Landesdirektion Sachsen hat das Zielabweichungsverfahren für das Vorhaben „ADAC-Rennsportarena Mülsen-Sachsenring“ abgeschlossen. Die von der Gemeinde Mülsen Anfang des Jahres beantragte Abweichung von Zielen der Raumordnung wurde mit Nebenbestimmungen zugelassen.
Hintergrund des Zielabweichungsverfahrens ist die Absicht der Gemeinde, eine Teilfläche der Kiesgrube Niedermülsen als Sondergebiet für Sport und Freizeit zu bestimmen. Zur Förderung des Jugend- und Breitensports soll damit die Nutzung für den Motorsport ermöglicht werden. Derzeit ist die betreffende Fläche im Regionalplan als Vorranggebiet für oberflächennahe Rohstoffe - Kiessand ausgewiesen. Der gemeindlichen Planung steht zudem ein Regionaler Grünzug, d.h. ein Freiraum mit unterschiedlichen ökologischen Funktionen entgegen.
Die Bedenken der Stadt Glauchau und der Naturschutzverbände, dass das geplante Vorhaben Natur und Landschaft erheblich beeinträchtigen wird, wurden seitens der Landesdirektion Sachsen umfassend analysiert und bewertet.
Im Ergebnis der Prüfung unter raumordnerischen Gesichtspunkten wurde festgestellt, dass gerade den Belangen des Natur- und Bodenschutzes in den im Verdichtungsraum Chemnitz-Zwickau gelegenen Freiräumen eine hohe Bedeutung zukommt. In die Entscheidung zur Zielabweichung wurden daher Maßgaben aufgenommen, die in den anschließend erforderlichen Plan- und Genehmigungsverfahren zur Realisierung des Vorhabens zu beachten sind.
Der Gemeinde Mülsen und dem Vorhabenträger obliegt damit, die Auswirkungen auf Naturhaushalt und Landschaft durch ein abgestimmtes landschaftspflegerisches Gesamtkonzept und durch geeignete Aufwertungsmaßnahmen so zu optimieren, dass im unmittelbaren Umfeld des Vorhabens den Belangen des Bodenschutzes und der Landwirtschaft Rechnung getragen werden kann. Auch ist aufgrund der Nähe des Vorhabenstandortes zu den Ortslagen Wernsdorf und Voigtlaide die Stadt Glauchau in das Bauleitplan- und Genehmigungsverfahren umfassend einzubeziehen.