Medieninformationen 2012
[027/2012 - 08.05.2012]
Obervogelgesang: Musik liegt in der Sommerluft
Festzeltaufbau und Sichtschutz können mit öffentlich-rechtlichem Vertrag verbindlich geregelt werden
Die Landesdirektion Sachsen hat dem Wirt des Gasthofes Obervogelgesang, Walter Matzke, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Aufstellung eines Festzeltes am Elbufer in Obervogelgesang vorgeschlagen.
Demnach kann das Zelt in den Abmaßen von 30 x 15 x 2,50 Metern jährlich in der Zeit vom 15. Mai bis zum 15. September genutzt werden. Mit dem Zeltaufbau darf frühestens am 13. Mai begonnen werden, der Abbau ist spätestens bis zum 17. September abzuschließen.
Dem Gastwirt wird im Gegenzug die Verpflichtung auferlegt, zur visuellen Abschirmung des Zeltes unverzüglich sieben standortgerechte Bäume anzupflanzen und für deren dauerhaften Bestand zu sorgen. Herr Matzke wird darüber hinaus ohne die erforderlichen bau- und naturschutzrechtlichen Zulassungen keine weiteren Objekte im Umfeld des Zeltes aufstellen oder errichten. Der Vertrag hat eine Laufzeit von zehn Jahren, danach wäre neu über die Duldung des Zeltes zu befinden.
Die mit dem Vertrag getroffene Regelung ist ein Kompromiss zwischen den kulturellen Bedürfnissen von ortsansässigen Bürgern und Konzert- und Urlaubsgästen und den Belangen des Naturschutzes. Ein mehrjähriger Streit um die Aufstellung des Festzeltes soll damit beendet werden.
Ursache des Streites war, dass das Zelt die Sichtbeziehungen entlang der Elbe beeinträchtigte und sich deshalb nicht mit geltenden naturschutzrechtlichen Regelungen vereinbaren ließ. Mit der Anpflanzung der Bäume entlang des Elberadweges und des Struppenbaches werden diese Beeinträchtigungen nun erheblich reduziert. Durch ein Gutachten wurde nachgewiesen, dass das Zelt so gegen Blicke vom links- und vom rechtselbischen Elberadweg, aber auch von der Flussmitte aus abgeschirmt wird. Die Untere Wasserbehörde hat für die Baumpflanzungen ihr Einverständnis erklärt.
Alternative Lösungen, wie die Abdeckung, Verhängung oder farbliche Gestaltung des Festzeltes wurden gleichfalls untersucht. Letztlich setzte sich jedoch die nun vereinbarte Lösung als die zweckmäßigste durch.
Der Ausarbeitung des Vertrages sind mehrere Verhandlungsrunden mit Herrn Matzke und seinem juristischen Beistand in der Landesdirektion vorausgegangen. Der daraufhin vereinbarte Vertragstext ist nun mit der Unterschrift von Seiten der Landesdirektion zur Gegenzeichnung an Herrn Matzke versandt worden. Rechtzeitig vor Saisonbeginn ist damit eine ordentliche Regelung der Aufstellung des Festzeltes möglich.
„Die Sichtbeziehungen in der Elbaue bei Obervogelgesang sind aus gutem Grund naturschutzrechtlich geschützt. Wenn dort während der gesamten Sommersaison dennoch ein Zelt geduldet werden soll, muss dessen Aufstellung in allen Aspekten klar geregelt und für eine sinnvolle visuelle Abschirmung gesorgt sein. Die Erfüllung des vorliegenden Vertrages garantiert das und gibt Herrn Matzke und seinen Gästen zugleich die gewünschte Planungssicherheit“, kommentiert der Präsident der Landesdirektion Sachsen, Dietrich Gökelmann, die von seinem Haus initiierte Übereinkunft.