Medieninformationen 2012
[039/2012 - 06.06.2012]
Landesdirektion Sachsen genehmigt Haushalt der Stadt Leipzig
Die Landesdirektion Sachsen hat den ersten doppischen Haushalt der Stadt Leipzig für das laufende Jahr bestätigt. Gleichzeitig genehmigte die Rechtsaufsichtsbehörde den Gesamtbetrag der zur Finanzierung von Investitionen vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von ca. 28,6 Millionen Euro, ebenso Verpflichtungsermächtigungen von 137 Millionen Euro.
Im Ergebnishaushalt stehen den Aufwendungen von 1,278 Milliarden Euro nur Erträge in Höhe von 1,217 Milliarden Euro gegenüber. Er ist somit mit einem Defizit von 60,7 Millionen Euro nicht ausgeglichen geplant. Nur aufgrund der Übergangsbestimmungen im Rahmen der Doppikumstellung konnte die Gesetzmäßigkeit des Haushaltplanes bestätigt werden. Der Bedarf an Zahlungsmitteln im Finanzhaushalt in Höhe von 24,7 Millionen Euro kann 2012 durch vorhandene Liquiditätsreserven ausgeglichen werden.
Die städtischen Kreditschulden werden sich dieses Jahr durch Inanspruchnahme von bereits in Vorjahren genehmigten Kreditermächtigungen zwar um 4,3 Millionen Euro auf 737 Millionen Euro erhöhen, die Pro-Kopf-Verschuldung sinkt aufgrund der Bevölkerungszunahme jedoch im Laufe des Jahres unter 1.400 Euro je Einwohner. Mittelfristig plant die Stadt Leipzig einen deutlichen Schuldenabbau von jährlich 30 Millionen Euro.
Der Haushalt der Stadt Leipzig ist allerdings in 2012 wie auch in den Folgejahren mit erheblichen Risiken behaftet: Hinsichtlich der Entwicklung der Zuschüsse und Zuweisungen, Sozialausgaben, Kulturzuschüsse sowie der Lage der städtischen Beteiligungen sind die Planzahlen kritisch zu sehen. Auch die positive demographische Entwicklung stellt die Stadt vor enorme finanzielle Herausforderungen bezüglich nötiger Investitionen insbesondere im Bereich Schulen und Kitas.
Weil die geplanten Erträge und Einzahlungen nicht umfänglich gesichert sind, hat die Landesdirektion die Genehmigung mit Auflagen, wie einer quartalsweisen Berichterstattung der Stadt gegenüber der Landesdirektion und dem Einsatz einer Haushaltssperre in Höhe von 10 Millionen Euro, verknüpft. Damit soll eine Erhöhung des geplanten Defizits ausgeschlossen werden. Zusätzlich wurden eine Konzeption zur Auflösung des Investitionsstaus beauflagt und in Fortführung der Auflagen aus dem Genehmigungsbescheid des Haushaltes 2011 Stadtratsbeschlüsse zur Optimierung städtischer Beteiligungen, die sich mit der Verwaltung von Immobilien befassen, sowie eine Entscheidung zur Struktur der Eigenbetriebe Kultur von der Rechtsaufsichtsbehörde gefordert.
Im Ergebnishaushalt stehen den Aufwendungen von 1,278 Milliarden Euro nur Erträge in Höhe von 1,217 Milliarden Euro gegenüber. Er ist somit mit einem Defizit von 60,7 Millionen Euro nicht ausgeglichen geplant. Nur aufgrund der Übergangsbestimmungen im Rahmen der Doppikumstellung konnte die Gesetzmäßigkeit des Haushaltplanes bestätigt werden. Der Bedarf an Zahlungsmitteln im Finanzhaushalt in Höhe von 24,7 Millionen Euro kann 2012 durch vorhandene Liquiditätsreserven ausgeglichen werden.
Die städtischen Kreditschulden werden sich dieses Jahr durch Inanspruchnahme von bereits in Vorjahren genehmigten Kreditermächtigungen zwar um 4,3 Millionen Euro auf 737 Millionen Euro erhöhen, die Pro-Kopf-Verschuldung sinkt aufgrund der Bevölkerungszunahme jedoch im Laufe des Jahres unter 1.400 Euro je Einwohner. Mittelfristig plant die Stadt Leipzig einen deutlichen Schuldenabbau von jährlich 30 Millionen Euro.
Der Haushalt der Stadt Leipzig ist allerdings in 2012 wie auch in den Folgejahren mit erheblichen Risiken behaftet: Hinsichtlich der Entwicklung der Zuschüsse und Zuweisungen, Sozialausgaben, Kulturzuschüsse sowie der Lage der städtischen Beteiligungen sind die Planzahlen kritisch zu sehen. Auch die positive demographische Entwicklung stellt die Stadt vor enorme finanzielle Herausforderungen bezüglich nötiger Investitionen insbesondere im Bereich Schulen und Kitas.
Weil die geplanten Erträge und Einzahlungen nicht umfänglich gesichert sind, hat die Landesdirektion die Genehmigung mit Auflagen, wie einer quartalsweisen Berichterstattung der Stadt gegenüber der Landesdirektion und dem Einsatz einer Haushaltssperre in Höhe von 10 Millionen Euro, verknüpft. Damit soll eine Erhöhung des geplanten Defizits ausgeschlossen werden. Zusätzlich wurden eine Konzeption zur Auflösung des Investitionsstaus beauflagt und in Fortführung der Auflagen aus dem Genehmigungsbescheid des Haushaltes 2011 Stadtratsbeschlüsse zur Optimierung städtischer Beteiligungen, die sich mit der Verwaltung von Immobilien befassen, sowie eine Entscheidung zur Struktur der Eigenbetriebe Kultur von der Rechtsaufsichtsbehörde gefordert.