Medieninformationen 2012
[063/2012 - 31.07.2012]
Hochwasserschutz entlang der Würschnitz
von Neuwürschnitz bis Chemnitz
Landesdirektion genehmigt Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens
Knapp zehn Jahre nach der verheerenden Flutkatastrophe im August 2010 kann ein weiteres wichtiges Hochwasserschutzvorhaben umgesetzt werden. Mit Planfeststellungsbeschluss vom 28. Juni 2012 hat die Landesdirektion Sachsen die Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens im Einzugsgebiet der Würschnitz am Beuthenbach genehmigt. Damit wird der Hochwasserschutz für die an der Würschnitz liegenden Gemeinden, von Neuwürschnitz bis in die Chemnitzer Stadteile Klaffenbach und Harthau, erheblich verbessert. Bei diesem Projekt werden mehr als 13 Mio EUR investiert. Trägerin des Vorhabens ist die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen. Das Vorhaben umfasst im Kern den Bau des Hochwasserrückhaltebeckens, welches so dimensioniert ist, dass es ein Hochwasserereignis mit einem 100jährigen Wiederkehrintervall aufnehmen kann. Es wird südlich der Autobahn A 72, in einem Bereich mit überwiegend Ackerflächen, Grünland und Wald, als sog. grünes Becken errichtet, d.h. der Stauraum ist nur bei Hochwasserereignissen mit Wasser gefüllt. Derzeit wird zur Vorbereitung der Baumaßnahme eine Trinkwasserfernleitung umverlegt und das Baufeld freigemacht. Das Vorhaben umfasst außerdem den Rückbau der ungenutzten Quellfassungen des ehemaligen Trinkwasserschutzgebietes Beuthenbachtal, um das Grundwasser vor Infiltration durch Oberflächenwasser im Einstaufall zu schützen. Ferner sind Gegenstand der Planung standortgerechte, naturraumtypische Waldumbau- sowie Wiederaufforstungsmaßnahmen. Das Vorhaben wird zu einer erheblichen Verbesserung des Hochwasserschutzes, vor allem für die unterhalb des Beckens entlang der Würschnitz liegenden Gemeinden bis hinein nach Chemnitz, führen. Der derzeitige Hochwasserschutz in diesen Bereichen ist unzureichend. Das Becken führt mit der dadurch bewirkten Reduzierung des Hochwasserabflusses zu einer Wasserspiegellagenabsenkung, was in den unterliegenden Ortslagen einen Verzicht bzw. eine erhebliche Reduzierung lokaler Hochwasserschutzmaßnahmen ermöglicht.