Medieninformationen 2012
[099/2012 - 23.10.2012]
Bundesstraße 182 kann im Süden von Torgau ausgebaut werden
Geh- und Radweg erhöht Verkehrssicherheit
Mit Planfeststellungsbeschluss vom 16. Oktober 2012 hat die Landesdirektion Sachsen den grundhaften Ausbau der Bundesstraße B 182 im südlichen Bereich von Torgau auf einer Länge von knapp 540 Metern sowie den Anbau eines gemeinsamen Geh- und Radweges parallel zur B 182 auf der östlichen Seite in Richtung Torgau auf den Weg gebracht. Der Geh- und Radweg - bestehend aus zwei Abschnitten - schließt die noch vorhandene Lücke zwischen dem bestehenden Radweg von Belgern kommend zu den Radwegen in die Stadt Torgau sowie auf den Äppeldamm.
Mit dieser Entscheidung kann das bereits 2008 beantragte Vorhaben, das nach einer umfangreichen Tekturplanung Ende 2011 weitergeführt wurde, realisiert werden.
Im südlichen Abschnitt des Bauvorhabens wird ein rund 160 Meter langer Geh- und Radweg mit einer Breite von 2,50 Meter angebaut. Dem bestehenden Höhenunterschied zwischen dem Weg und der Gartenanlage „Lehden“ wird durch den Bau einer Stützwand mit einer Höhe von 1,20 Meter bis 2,50 Meter Rechnung getragen. Eine zusätzliche Absturzsicherung erfolgt mit einem Füllstabgeländer, das auch über die Stützwand hinaus errichtet wird.
Im nördlichen Abschnitt beginnt der neue Geh- und Radweg im Gartenverein „Schützenwiese“. Nach 125 Metern Länge schließt sich ein Wirtschaftsweg mit einer Breite von drei Metern an, der zusätzlich der Erschließung der Kleingartenanlage dient. Er endet im bestehenden Erschließungsweg der Gartenanlage und wird über eine auf der B 182 neu anzuordnende Querungshilfe zu dem am westlichen Fahrbahnrand befindlichen Geh- und Radweg geführt. Dieser wird auf 239 Metern neu ausgebaut.
Die B 182 erhält in stadtauswärtiger Fahrtrichtung an den zwei Zufahrten zur Kleingartenanlage zusätzlich Linksabbiegestreifen.
Die planfestgestellte Entwässerung, die auch das vorhandene Wasserschutzgebiet berücksichtigen musste, sieht soweit möglich die breitflächige Ableitung des Oberflächenwassers der Straße über Dammböschungen und Bankette vor. Wo keine Dammlage und kein Gefälle vorhanden sind, müssen zur Ableitung Sickerbecken angelegt werden. Insgesamt drei Becken werden innerhalb der Gartenanlage „Torgau Süd“ errichtet.
Mit der Planung verbunden sind Eingriffe in Natur und Landschaft. Diese sind zur Verwirklichung des Vorhabens nicht vermeidbar, sie werden jedoch durch ausreichende landschaftspflegerische Maßnahmen kompensiert.
Lärmschutzmaßnahmen sind nicht erforderlich, da die Baumaßnahme nicht zu einer wesentlichen Änderung führt. Vielmehr sind mit dem grundhaften Ausbau der Fahrbahn der B 182 durch den Einbau einer Lärm mindernden Straßendeckschicht Verbesserun-gen der Lärmsituation zu erwarten.
Der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Pläne werden in Kürze in der Stadt Torgau ausgelegt. Die genauen Daten der Auslegung können der entsprechenden Bekanntmachung entnommen werden.