Medieninformationen 2012
[101/2012 - 26.10.2012]
Landesdirektion bewilligt mehr als 2 Millionen Euro für Verbesserung des Hochwasserschutzes in Leipzig
Die Landesdirektion Sachsen hat der Stadt Leipzig Fördermittel in Höhe von 2.012.089 Euro für das Hochwasserschutzvorhaben „Öffnung des Elstermühlgrabens im Teilbauabschnitt 3.3 ohne Westbrücke“ bewilligt.
Der Realisierungszeitraum der Maßnahme erstreckt sich bis zum Jahr 2015.
Der bestehende Gewässerzustand, sich ändernde Randbedingungen, bedingt durch Gewässertourismus, künftige Stadtentwicklung und die Festlegung des Hochwasserschutzzieles für ein alle 150 Jahre wiederkehrendes Hochwasser (HQ150) im Stadtgebiet Leipzig sowie neue rechtliche Anforderungen an den Gewässerschutz auf Grundlage der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie erforderten eine konzeptionelle Gesamtbetrachtung. Dazu wurden verschiedene Varianten untersucht und dabei das „Integrierte Gewässerkonzept“ eindeutig als Vorzugsvariante identifiziert.
Die Öffnung des Elstermühlgrabens ist dabei ein wichtiger Bestandteil dieses Integrierten Gewässerkonzeptes und trägt somit als ein Baustein zur Verbesserung des Hochwasserschutzes für das Stadtgebiet Leipzig bei.
Das Vorhaben „Öffnung des Elstermühlgrabens“ wurde in drei Bauabschnitte untergliedert. Die Bauabschnitte 1 zwischen Thomasiusstraße und Jacobstraße und 2 zwischen Schreberstraße und Friedrich-Ebert-Straße wurden bereits geöffnet. Die Öffnung im Bauabschnitt 3 - zwischen Friedrich-Ebert-Straße und Thomasiusstraße - schließt die Gesamtmaßnahme ab und macht die wasserwirtschaftliche Wirksamkeit des Elstermühlgrabens dann umfänglich möglich.
Auf Grund des Finanzumfanges der Gesamtmaßnahme erfolgt zunächst die Realisierung des Teilabschnittes 3.3, der sich von Friedrich-Ebert-Straße bis Elsterstraße erstreckt.
Die Realisierung der anderen zwei Bauabschnitte ist bis 2020 geplant.