Medieninformationen 2012
[119/2012 - 29.11.2012]
Staatsstraße S 23 kann östlich von Wurzen ausgebaut werden
Landesdirektion Sachsen erlässt Planfeststellungsbeschluss
Die Landesdirektion Sachsen hat jetzt auf Antrag des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (LASuV) den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Staatsstraße S 23 östlich von Wurzen erlassen und damit Baurecht für das Vorhaben geschaffen.
Der ca. 1,6 Kilometer lange Ausbauabschnitt beginnt östlich der Einmündung der Industriestraße in die dort den Namen Torgauer Straße tragende S 23, umfasst den Knoten mit der von Norden einmündenden Staatsstraße S 20 sowie einem von Süden einmündenden Wirtschaftsweg und endet östlich der Überführung über die ehemalige Eisenbahnstrecke Wurzen - Eilenburg.
Vorgesehen ist ein grundhafter Ausbau in einer sehr nah am bisherigen Straßenverlauf orientierten Linienführung. Die Fahrbahnbreite soll statt bisher 6 Meter bis 6,5 Meter künftig 7,5 Meter betragen. Am Knoten der S 23 mit der S 20 und dem Wirtschaftsweg sollen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in den Einmündungsbereichen Fahrbahnteiler sowie auf der S 23 Linksabbiegerfahrstreifen hergestellt werden. Die Überführung der S 23 über die ehemalige Bahnstrecke wird zurückgebaut und durch einen Wilddurchlass entlang der Bahnstrecke ersetzt, da sich diese zu einer Wildwechselroute entwickelt hat und die Beibehaltung der Route verhindert, dass das Wild verstärkt die S 23 über die Feldflur quert und so Unfallgefahren gesteigert werden.
Im Zuge des Straßenausbaues werden neue Straßenentwässerungsanlagen (Entwässerungsmulden, Sickermulden mit Rigolen im Untergrund, Schwellen in längsgeneigten Muldenabschnitten zur Abflussrückhaltung) entstehen. Vorhandene Zufahrten zu anliegenden Grundstücken sollen ersatzweise neu angelegt werden.
Die Planung sieht auch naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen vor. Es handelt sich im Wesentlichen um die Pflanzung von Bäumen und Sträuchern entlang der auszubauenden Straßenabschnitte, die Entsiegelung nicht mehr benötigter Straßenflächen, den Gleisrückbau im Bereich des geplanten Wilddurchlasses unter der S 23 sowie trassenfern die Anlegung einer Streuobstwiese auf bisheriger Ackerfläche im Ortsteil Thammenhain der Gemeinde Lossatal.
Lärmschutzfestsetzungen waren - jenseits der Anordnung der Verwendung eines lärmmindernden Straßenbelages - wegen des weitgehenden Fehlens flankierender Bebauung nicht erforderlich.
Das LASuV hat im Verfahren eine Reihe von Zusagen abgegeben. Sie betreffen im Wesentlichen Arbeiten auf privaten Grundstücken (Freihaltung von anbautechnologisch wichtigen Bereichen sowie Vermeidung und Minimierung von Umbauten im Interesse der Minimierung der Beeinträchtigungen), die Sortenauswahl für geplante Gehölzpflan-zungen (Vermeidung von Schädlingseintrag in Obstbau- und andere landwirtschaftliche Kulturen) und die notwendige Umleitungskonzeption (u. a. ÖPNV-Führung, Gesteinsab-frachtung aus dem Steinbruch Lüptitz).
Die S 23 verbindet den Raum Wurzen über Falkenhain und Schildau mit dem Raum Torgau und sorgt über ihre unmittelbaren und mittelbaren Verknüpfungen mit weiteren Staatsstraßen sowie mit Bundesstraßen in Wurzen, Schildau und südlich von Torgau für Verbindungen mit weiter entfernt liegenden Räumen des Freistaates Sachsen.