Medieninformationen 2012
[121/2012 - 03.12.2012]
Landesdirektion Sachsen präsentiert Ergebnisse des zweiten nautischen Gutachtens
Am
6. Dezember um 14 Uhr
wird im Raum 39 der Landesdirektion Sachsen,
Dienststelle Leipzig, Braustraße 2,
das zweite nautische Gutachten, welches im Zuge des laufenden Verfahrens zur Erklärung der Schiffbarkeit gutachterlich erarbeitet wurde, vorgestellt. Hierzu lade ich Sie recht herzlich ein!
Die Landesdirektion Leipzig hatte im Jahr 2010 zunächst das Verfahren zur Schiffbarmachung des Kurses 1 zwischen dem Stadthafen Leipzig und dem Cospudener See eröffnet und im Jahr 2011 unter Aussparung des Floßgrabens und des Cospudener Sees auf die städtischen Teile der Kurse 2, 5 und 7 ausgedehnt. Dies machte auch die Erweiterung des Umgriffs des nautischen Gutachtens erforderlich.
Das Verfahren zur Erklärung der Schiffbarkeit dient dazu, die grundsätzliche Zulässigkeit der Befahrung des betroffenen Gewässers mit motorbetriebenen Booten zu prüfen, zu gestatten und mit anderen Nutzungen in Einklang zu bringen. Das im Rahmen des Verfahrens erstellte nautische Gutachten soll die Auswirkungen des (motorisierten) Bootsverkehrs untersuchen und gutachterlich bewerten. Die Ergebnisse werden in die Entscheidungsfindung zur Erklärung der Schiffbarkeit einfließen.
Der Verfasser des Gutachtens, Herr Prof. Dr. Jürgen Stamm von der TU Dresden, wird Ihnen die Ergebnisse des Gutachtens präsentieren. Im Anschluss werden er, sowie der Sprecher der Steuerungsgruppe Leipziger Neuseenland, Herr Landrat Dr. Gerhard Gey und Herr Vizepräsident Dr. Michael Feist zur Beantwortung Ihrer Anfragen zur Verfügung stehen.