Medieninformationen 2012
[130/2012 - 11.12.2012]
Freistaat Sachsen unterstützt freiwillige Vereinigung der Rolandstadt Belgern und der Gneisenaustadt Schildau
Landesdirektion erteilt Bedarfszuweisung
Die Landesdirektion Sachsen hat der Stadt Belgern jetzt eine Bedarfszuweisung in Höhe von insgesamt 825.700 Euro bewilligt. Hintergrund ist die am 18. Oktober 2012 von der Stadt Belgern und der Stadt Schildau getroffene Vereinbarung zur Gemeindevereinigung zum 1. Januar 2013. Landrat Michael Czupalla genehmigte diese Vereinbarung am 15. November 2012.
Die Stadt Belgern hat die so genannte Hochzeitsprämie für kommunale Investitionen einzusetzen. Innerhalb des bewilligten Rahmens obliegt es der Entscheidung der Stadt, für welche Maßnahmen sie die Mittel konkret verwendet. Bei dem Zusammenschluss wurde bereits vereinbart, die Fördermittel zur Finanzierung für Infrastrukturmaßnahmen in den beiden Städten sowie zur außerordentlichen Schuldentilgung zu nutzen.
Nach dem Sächsischen Finanzausgleichsgesetz fördert der Freistaat Sachsen Gemeindefusionen pauschal mit bis zu 100 Euro je Einwohner für die ersten 5.000 Einwohner jeder beteiligten Gemeinde.
Die Stadt Belgern hat die so genannte Hochzeitsprämie für kommunale Investitionen einzusetzen. Innerhalb des bewilligten Rahmens obliegt es der Entscheidung der Stadt, für welche Maßnahmen sie die Mittel konkret verwendet. Bei dem Zusammenschluss wurde bereits vereinbart, die Fördermittel zur Finanzierung für Infrastrukturmaßnahmen in den beiden Städten sowie zur außerordentlichen Schuldentilgung zu nutzen.
Nach dem Sächsischen Finanzausgleichsgesetz fördert der Freistaat Sachsen Gemeindefusionen pauschal mit bis zu 100 Euro je Einwohner für die ersten 5.000 Einwohner jeder beteiligten Gemeinde.