Medieninformationen 2012
[135/2012 - 19.12.2012]
Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV) übernimmt Zuständigkeit für die Heimaufsicht
Zuständigkeitswechsel ab 1. Januar 2013
Mit dem 1. Januar 2013 erfolgt der Zuständigkeitswechsel für die Heimaufsicht von der Landesdirektion Sachsen auf den Kommunalen Sozialverband Sachsen in Chemnitz. Grundlage für diesen Übergang bildet das Gesetz über den Kommunalen Sozialverband Sachsen in Verbindung mit dem Sächsischen Verwaltungsneuordnungsgesetz.
Die Rechtsgrundlage für die fachliche Tätigkeit der Heimaufsicht bildet das Gesetz zur Regelung der Betreuungs- und Wohnqualität im Alter, bei Behinderung und Pflegebedürftigkeit im Freistaat Sachsen.
Ab dem 01. Januar 2013 ist die Heimaufsicht zu erreichen unter:
Außenstelle Chemnitz:
Kommunaler Sozialverband Sachsen
Reichsstraße 3
09112 Chemnitz
Telefon: 0371 577-0
Fax: 0371 577-282
www.ksv-sachsen.de
Die Rechtsgrundlage für die fachliche Tätigkeit der Heimaufsicht bildet das Gesetz zur Regelung der Betreuungs- und Wohnqualität im Alter, bei Behinderung und Pflegebedürftigkeit im Freistaat Sachsen.
Ab dem 01. Januar 2013 ist die Heimaufsicht zu erreichen unter:
Außenstelle Chemnitz:
Kommunaler Sozialverband Sachsen
Reichsstraße 3
09112 Chemnitz
Telefon: 0371 577-0
Fax: 0371 577-282
www.ksv-sachsen.de